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Arbeitszeugnis anfordern: Dein Anspruch, die Fristen und das richtige Vorgehen

Dein Arbeitgeber muss dir ein Arbeitszeugnis ausstellen – § 109 GewO. Hier liest du, welche Fristen gelten, wie du es richtig anforderst und was du bei Weigerung tust. Mit E-Mail-Muster.

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Du hast gekündigt, wurdest gekündigt oder dein befristeter Vertrag läuft aus – und das Arbeitszeugnis fehlt noch. Kein Randthema. Ohne Zeugnis fehlt deiner Bewerbungsmappe ein Baustein, nach dem viele Personaler gezielt fragen. Die gute Nachricht: Dein Anspruch steht im Gesetz, schwarz auf weiß. Du musst ihn nur kennen und rechtzeitig geltend machen. Genau dabei hilft dir dieser Artikel: Du erfährst, wer wann ein Arbeitszeugnis anfordern kann, welche Fristen wirklich gelten und wie du vorgehst, wenn dein Ex-Arbeitgeber mauert. Inklusive fertigem E-Mail-Muster zum Kopieren.

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja. § 109 GewO gibt jedem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Es spielt keine Rolle, ob du selbst gekündigt hast, gekündigt wurdest, einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast oder dein befristeter Vertrag einfach ausgelaufen ist – der Anspruch entsteht in jedem Fall.

Das gilt übrigens unabhängig davon, wie das Arbeitsverhältnis geendet hat. Auch nach einem Streit, auch nach einer fristlosen Kündigung, auch nach der Probezeit. Der Arbeitgeber kann sich nicht darauf berufen, dass die Trennung unschön war. Zeugnis ist Zeugnis. Ein Punkt wird dabei oft übersehen: Der Anspruch gilt auch für Minijobber, Werkstudenten und Teilzeitkräfte. Wer in einem Arbeitsverhältnis stand, bekommt ein Zeugnis. Punkt.

Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis – was ist der Unterschied?

§ 109 GewO kennt zwei Varianten, und der Unterschied entscheidet über den Wert deines Zeugnisses. Das einfache Zeugnis enthält nur Art und Dauer deiner Tätigkeit. Also: Du warst vom 1. März 2023 bis 30. Juni 2026 als Vertriebsmitarbeiterin beschäftigt. Mehr nicht. Für eine Bewerbung ist das fast wertlos – manche Personaler lesen ein einfaches Zeugnis sogar als Warnsignal, weil es wirkt, als gäbe es über Leistung und Verhalten nichts Gutes zu sagen.

Das qualifizierte Zeugnis bewertet zusätzlich deine Leistung und dein Verhalten. Genau das brauchst du. Wichtig: Das qualifizierte Zeugnis gibt es nur auf Verlangen. Forderst du einfach nur „ein Zeugnis" an, darf dir der Arbeitgeber die Minimalversion geben. Schreib deshalb immer ausdrücklich, dass du ein qualifiziertes Arbeitszeugnis möchtest – ein Wort, das den Unterschied macht.

Noch ein Detail, das viele nicht kennen: Die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 109 Abs. 3 GewO). Ein PDF per E-Mail erfüllt den Anspruch nicht. Du hast ein Recht auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift, in der Praxis auf dem Briefpapier der Firma. Wenn dir jemand nur eine Datei schickt, darfst du das Original nachfordern.

Was gilt für Azubis?

Für Auszubildende gilt nicht § 109 GewO, sondern § 16 BBiG – inhaltlich läuft es aber auf dasselbe hinaus: Am Ende der Ausbildung muss der Ausbildende ein schriftliches Zeugnis ausstellen. Auch hier gilt: Angaben zu Leistung, Verhalten und besonderen fachlichen Fähigkeiten kommen nur auf dein Verlangen ins Zeugnis. Fordere sie also aktiv ein, gerade wenn du dich direkt nach der Ausbildung bewirbst.

Wann entsteht der Anspruch – und was gilt vor dem letzten Arbeitstag?

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Entsteht der Anspruch – und was gilt vor dem letzten Arbeitstag

Der Anspruch auf dein Endzeugnis entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Schon vorher hast du bei einem triftigen Anlass Anspruch auf ein Zwischenzeugnis – etwa bei einem Vorgesetztenwechsel, einer Umstrukturierung, vor der Elternzeit oder wenn du dich aus dem laufenden Job heraus bewirbst. Ob du nach einer Kündigung bereits vor dem letzten Arbeitstag ein vorläufiges Endzeugnis verlangen kannst, ist rechtlich umstritten.

In der Praxis heißt das: Läuft deine Kündigungsfrist noch und du brauchst jetzt ein Dokument für Bewerbungen, fordere ein Zwischenzeugnis an. Die eigene Bewerbungsphase nach einer Kündigung ist ein anerkannter Anlass. Das Zwischenzeugnis steht im Präsens, bewertet dich aber genauso umfassend wie ein qualifiziertes Endzeugnis. Für Personaler ist es ein völlig normales Dokument – niemand wundert sich darüber.

Ein Zwischenzeugnis hat noch einen zweiten Vorteil: Es bindet den Arbeitgeber. Von der Bewertung im Zwischenzeugnis darf er im späteren Endzeugnis nur abweichen, wenn sich in der Zwischenzeit etwas Wesentliches geändert hat. Du sicherst dir also eine gute Bewertung, solange das Verhältnis noch intakt ist.

Musst du das Zeugnis abholen – oder muss es dir zugeschickt werden?

Das Zeugnis ist eine sogenannte Holschuld. Grundsätzlich musst du es beim Arbeitgeber abholen, er muss es dir nicht hinterhertragen. Aber: Du kannst die Zusendung verlangen, wenn dir das Abholen nicht zumutbar ist – etwa weil du inzwischen in einer anderen Stadt wohnst oder das Verhältnis so zerrüttet ist, dass ein persönliches Erscheinen niemandem hilft. In der Praxis schicken die meisten Arbeitgeber das Zeugnis ohnehin per Post. Bitte in deiner Anforderung einfach höflich um Zusendung und nenne deine aktuelle Adresse.

Wie lange habe ich Zeit? Die Frist beim Arbeitszeugnis

Die kurze Antwort: rechtlich drei Jahre, praktisch oft nur wenige Monate. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem dein Arbeitsverhältnis geendet hat. Endet dein Job also im Juli 2026, verjährt der Anspruch am 31. Dezember 2029. Klingt entspannt – ist es aber nicht.

Denn zwei Dinge können dir das Zeitfenster drastisch verkürzen. Und beide werden regelmäßig unterschätzt.

Ausschlussfristen: die unterschätzte Falle

Viele Arbeitsverträge und fast alle Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen, auch Verfallklauseln genannt. Sie besagen: Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden – häufig drei bis sechs Monate nach Fälligkeit. Danach sind sie weg. Nicht verjährt, sondern erloschen. Endgültig.

Das kann auch deinen Zeugnisanspruch treffen. Wer nach dem Ausscheiden ein Jahr wartet und dann sein Arbeitszeugnis einfordern will, steht bei einer dreimonatigen Ausschlussfrist womöglich mit leeren Händen da. Schau deshalb in deinen Arbeitsvertrag, meist steht die Klausel unter Überschriften wie „Ausschlussfristen" oder „Verfall von Ansprüchen". Und unabhängig davon gilt die einfachste Regel: Fordere dein Zeugnis sofort an, am besten schon mit der Kündigung oder in den ersten Tagen danach. Dann stellt sich die Fristenfrage gar nicht erst.

Verwirkung: Wer zu lange wartet, verliert

Selbst ohne Ausschlussfrist kannst du deinen Anspruch verlieren, wenn du sehr lange untätig bleibst. Juristen nennen das Verwirkung. Die Idee dahinter: Wer sich jahrelang nicht meldet, erweckt beim Arbeitgeber den Eindruck, er brauche kein Zeugnis mehr – und der kann sich nach so langer Zeit oft auch gar nicht mehr sinnvoll an deine Leistung erinnern. Feste Grenzen gibt es nicht, das entscheiden Gerichte im Einzelfall. Aber die Richtung ist klar: Je länger du wartest, desto schlechter stehen deine Karten. Also: nicht aufschieben.

Wie fordere ich mein Arbeitszeugnis richtig an?

Schriftlich, konkret und mit dem Wort „qualifiziert". Eine kurze E-Mail an die Personalabteilung oder deine Führungskraft reicht völlig – wichtig ist, dass du ausdrücklich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangst und dass du die Anforderung später nachweisen kannst. E-Mail erfüllt beides: Sie ist dokumentiert und kostet dich zwei Minuten.

Der beste Zeitpunkt ist so früh wie möglich: direkt mit deiner Kündigung, direkt nach Erhalt der Kündigung oder spätestens in der ersten Woche danach. Das hat drei Vorteile. Erstens umgehst du jedes Fristenproblem. Zweitens erinnert sich dein Vorgesetzter noch frisch an deine Projekte und Erfolge – das Zeugnis wird konkreter und besser. Drittens hast du das Dokument rechtzeitig für deine Bewerbungen in der Hand, statt Wochen darauf zu warten.

Ein Tipp aus der Praxis: Biete an, eine Stichpunktliste deiner Aufgaben und Erfolge zuzuliefern. Viele Vorgesetzte sind dankbar dafür, weil Zeugnisschreiben lästig ist. Du beschleunigst damit den Prozess und beeinflusst nebenbei, was drinsteht. Manche Arbeitgeber lassen dich sogar einen kompletten Entwurf schreiben – nutze diese Chance, wenn sie sich bietet.

Arbeitszeugnis einfordern: Muster für deine E-Mail

Diesen Text kannst du direkt übernehmen und anpassen:

Betreff: Bitte um qualifiziertes Arbeitszeugnis

Sehr geehrte Frau [Name], mein Arbeitsverhältnis endet zum [Datum] / endete zum [Datum]. Ich bitte Sie daher um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gemäß § 109 GewO, das neben Art und Dauer meiner Tätigkeit auch meine Leistung und mein Verhalten bewertet. Über die Zusendung an meine Adresse [Straße, PLZ, Ort] bis zum [Datum, z. B. in zwei Wochen] würde ich mich freuen. Gern stelle ich Ihnen eine Übersicht meiner Aufgaben und Projekte zur Verfügung, falls das die Erstellung erleichtert. Vielen Dank und freundliche Grüße, [Dein Name]

Drei Dinge macht dieses Muster richtig: Es nennt die Rechtsgrundlage, ohne mit ihr zu drohen. Es setzt eine konkrete, faire Frist. Und es bleibt freundlich – schließlich soll dieselbe Person gleich ein wohlwollendes Zeugnis über dich schreiben. Der Ton deiner Anforderung landet indirekt mit im Ergebnis.

Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert oder sich weigert?

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Tun, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert oder sich weigert

Dann eskalierst du in zwei Stufen: erst eine schriftliche Aufforderung mit klarer Frist, dann die Klage beim Arbeitsgericht. Die allermeisten Fälle sind nach Stufe eins erledigt – kaum ein Arbeitgeber riskiert wegen eines Zeugnisses einen Prozess, den er sicher verliert.

Stufe eins: Schick eine zweite, deutlichere Aufforderung. Diesmal per E-Mail und zusätzlich per Einwurfeinschreiben, mit einer Frist von zum Beispiel zwei Wochen und dem Hinweis, dass du dir nach Fristablauf rechtliche Schritte vorbehältst. Bleib sachlich. Dieser Brief ist keine Kriegserklärung, sondern ein Beweisdokument für den Fall, dass es doch vor Gericht geht.

Stufe zwei: Verstreicht die Frist, kannst du vor dem Arbeitsgericht auf Erteilung des Zeugnisses klagen. Das klingt größer, als es ist – Zeugnisklagen sind Alltag an Arbeitsgerichten, und in der ersten Instanz trägst du selbst bei einer Niederlage nur deine eigenen Anwaltskosten. Verurteilt das Gericht den Arbeitgeber und er stellt das Zeugnis trotzdem nicht aus, lässt sich die Zeugniserteilung per Zwangsgeld vollstrecken. Spätestens dann bewegt sich jeder Arbeitgeber.

Wichtig zu wissen: Dein Arbeitgeber darf das Zeugnis nicht als Druckmittel zurückhalten. Der Klassiker – „Das Zeugnis gibt es, wenn der Laptop zurück ist" – funktioniert rechtlich nicht. Ein generelles Zurückbehaltungsrecht am Zeugnis existiert nicht, denn dein Fortkommen darf nicht davon abhängen, dass andere Abwicklungsfragen geklärt sind. Gib Firmeneigentum trotzdem zügig zurück, allein um den Konflikt klein zu halten. Aber lass dir das Zeugnis nicht mit dieser Begründung verweigern.

Was muss im Zeugnis stehen – und welche Note steht dir zu?

Dein Zeugnis muss zwei Anforderungen gleichzeitig erfüllen: Es muss wahr sein und wohlwollend formuliert. Es darf dein berufliches Fortkommen nicht unnötig erschweren. Aus diesem Spannungsfeld ist die berühmte Zeugnissprache entstanden, in der „stets zur vollsten Zufriedenheit" eine Eins ist und „hat sich bemüht" ein Verriss.

Bei der Note gilt seit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. November 2014 (9 AZR 584/13) eine klare Verteilung der Beweislast: Die Note 3 – „zur vollen Zufriedenheit" – ist der Standard, den du ohne weiteres beanspruchen kannst. Willst du eine bessere Bewertung, musst du darlegen und notfalls beweisen, dass deine Leistungen überdurchschnittlich waren. Umgekehrt muss der Arbeitgeber begründen, wenn er dich schlechter als mit Note 3 bewerten will. Sammle deshalb Belege: Zielvereinbarungen, Boni, Lob-Mails, erfolgreiche Projekte. Genau solche Unterlagen entscheiden im Streitfall.

Und noch eine Erwartung, die du realistisch halten solltest: Auf eine Schlussformel – also den Dank für die Zusammenarbeit und gute Wünsche für die Zukunft – hast du keinen Anspruch. Das hat das BAG am 11. Dezember 2012 entschieden (9 AZR 227/11). Fehlt die Dankesformel, wirkt das zwar auf manche Leser irritierend, einklagen kannst du sie aber nicht. Was du einklagen kannst: die Streichung unwahrer oder unzulässig negativer Formulierungen. Lies dein Zeugnis also genau, am besten mit einer Übersicht der gängigen Zeugniscodes daneben, und fordere Korrekturen zeitnah an.

Der schnellere Weg: Zeugnis da, Bewerbungen raus

Sobald dein Zeugnis vorliegt, beginnt der eigentliche Job: Stellen finden, Unterlagen anpassen, bewerben – für jede Stelle einzeln. Genau diesen Teil kannst du dir abnehmen lassen. Reoply durchsucht Jobquellen wie die Bundesagentur für Arbeit, erstellt per KI für jede passende Stelle einen individuellen Lebenslauf samt Anschreiben, und du gibst jede Bewerbung einzeln frei, bevor sie rausgeht. Die Suche ist kostenlos, das Bewerben kostet 19 € im Monat und ist monatlich kündbar – dein frisches Zeugnis legst du einfach mit in die Unterlagen.

Zum Schluss der wichtige Hinweis: Dieser Artikel gibt dir eine sorgfältig recherchierte Orientierung (Stand: Juli 2026), ersetzt aber keine Rechtsberatung. Wenn es bei dir konkret um viel geht – etwa eine schlechte Note, eine verweigerte Ausstellung oder laufende Fristen – lass deinen Fall von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.

Häufige Fragen

Habe ich immer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Ja, aber nur auf Verlangen. § 109 GewO unterscheidet zwei Varianten: Das einfache Zeugnis bekommst du automatisch bei Beendigung, es nennt nur Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten – dafür musst du es ausdrücklich anfordern. Für Bewerbungen brauchst du praktisch immer das qualifizierte Zeugnis, also fordere es explizit an.

Ist ein Arbeitszeugnis als PDF oder per E-Mail gültig?

Nein. § 109 Abs. 3 GewO schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Dein Zeugnis muss in Papierform vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein, üblicherweise auf Firmenbriefpapier. Ein eingescanntes PDF kannst du für Online-Bewerbungen natürlich nutzen – aber das Original auf Papier muss existieren, und darauf hast du einen Anspruch.

Wie lange kann ich ein Arbeitszeugnis rückwirkend anfordern?

Rechtlich verjährt der Anspruch nach drei Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB). Praktisch ist das Zeitfenster oft viel kleiner: Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag von häufig drei bis sechs Monaten können den Anspruch vorher erlöschen lassen. Zusätzlich droht bei sehr langem Warten die Verwirkung. Fordere dein Zeugnis deshalb sofort nach der Kündigung an.

Darf mein Arbeitgeber das Zeugnis zurückhalten, bis ich Firmeneigentum zurückgebe?

Nein, ein generelles Zurückbehaltungsrecht am Zeugnis gibt es nicht. Auch wenn du den Firmen-Laptop, Schlüssel oder Unterlagen noch nicht zurückgegeben hast, darf der Arbeitgeber dein Zeugnis nicht als Druckmittel einsetzen. Gib die Sachen trotzdem zügig zurück – aber lass dich nicht vertrösten. Fordere das Zeugnis schriftlich mit Frist an.

Welche Note steht mir im Arbeitszeugnis zu?

Ohne besonderen Nachweis: eine durchschnittliche Bewertung, also Note 3 („zur vollen Zufriedenheit"). Das hat das Bundesarbeitsgericht 2014 entschieden (9 AZR 584/13). Willst du eine bessere Note, musst du überdurchschnittliche Leistungen darlegen und im Streitfall beweisen. Will der Arbeitgeber schlechter als Note 3 bewerten, trägt er die Beweislast.

Bekomme ich ein Zwischenzeugnis, obwohl ich noch angestellt bin?

Ja, bei einem triftigen Anlass. Anerkannt sind zum Beispiel ein Wechsel des Vorgesetzten, eine Umstrukturierung im Unternehmen, der Beginn der Elternzeit oder deine eigene Bewerbungsphase. Das Zwischenzeugnis steht im Präsens und bewertet dich wie ein qualifiziertes Endzeugnis. Es ist Gold wert, wenn du dich aus einem ungekündigten Job heraus bewirbst.