Stufenweise Wiedereingliederung: Das Hamburger Modell erklärt
Nach langer Krankheit zurück in den Job – aber langsam. Wie die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell funktioniert.

Nach Wochen oder Monaten Krankheit gleich wieder acht Stunden durcharbeiten? Für viele ist das zu viel, zu schnell. Genau dafür gibt es die stufenweise Wiedereingliederung – besser bekannt als Hamburger Modell. Sie lässt dich langsam wieder in den Job zurückkommen, mit ärztlicher Begleitung und ohne finanzielle Klippe. Wie das genau läuft, wer zahlt und worauf du achten musst, liest du hier.
Was ist die stufenweise Wiedereingliederung?
Die stufenweise Wiedereingliederung ist ein geregelter, sanfter Weg zurück an den Arbeitsplatz nach längerer Arbeitsunfähigkeit. Du startest mit reduzierter Stundenzahl und steigerst sie nach einem ärztlichen Plan schrittweise bis zur vollen Arbeitszeit. Rechtlich stützt sie sich auf § 74 SGB V und § 44 SGB IX.
Der Clou: Während der gesamten Wiedereingliederung giltst du weiter als arbeitsunfähig. Du bist also noch krankgeschrieben und arbeitest trotzdem – in dem Umfang, den dein Körper gerade schafft. Das nimmt den Druck raus, alles auf einmal wieder leisten zu müssen.
Warum heißt es Hamburger Modell?

Der Name Hamburger Modell hat historische Wurzeln: Das Verfahren wurde in den 1980er-Jahren in Hamburg entwickelt und erprobt. Heute ist es bundesweit etabliert und im Sozialgesetzbuch verankert. Hamburger Modell und stufenweise Wiedereingliederung meinen also dasselbe – der eine Begriff ist der amtliche, der andere der eingebürgerte.
In der Praxis nutzen Ärzte, Krankenkassen und Personalabteilungen beide Begriffe. Lass dich davon nicht verwirren: Es geht immer um denselben schrittweisen Wiedereinstieg.
Hamburger Modell: weitere gebräuchliche Bezeichnungen
Neben Hamburger Modell und stufenweiser Wiedereingliederung tauchen im Alltag weitere Begriffe auf, die dasselbe meinen: stufenweise Wiedereinschaltung, schrittweise Wiedereingliederung oder einfach nur Wiedereingliederungsplan. Auf dem offiziellen Formular deiner Krankenkasse steht meist Wiedereingliederungsplan nach § 74 SGB V – das ist das Dokument, das dein Arzt ausfüllt. Verwirren lass dich davon nicht: Ärzte, Personalabteilungen und Krankenkassen benutzen die Begriffe munter durcheinander, gemeint ist aber immer derselbe stufenweise Wiedereinstieg mit ärztlichem Stufenplan.
Für wen ist die Wiedereingliederung nach Krankheit gedacht?
Das Hamburger Modell richtet sich an Menschen, die länger krank waren und noch nicht voll belastbar sind, aber grundsätzlich zurück in ihren Job wollen. Typisch sind Situationen nach einem Bandscheibenvorfall, einer Operation, einem Herzinfarkt, einer schweren Erschöpfung oder einer psychischen Erkrankung wie einer Depression.
Voraussetzung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Du kehrst an deinen alten Arbeitsplatz zurück, nicht in einen neuen Job. Und du musst absehbar wieder voll arbeitsfähig werden können – die Wiedereingliederung ist eine Brücke zurück, kein Dauerzustand.
Ab wann kannst du mit der Wiedereingliederung beginnen?
Eine feste Wartezeit gibt es nicht – die Wiedereingliederung kann grundsätzlich beginnen, sobald dein Arzt einschätzt, dass ein stufenweiser Einstieg sinnvoll und machbar ist. Das kann nach wenigen Wochen Krankschreibung der Fall sein oder erst nach mehreren Monaten, je nach Erkrankung und Verlauf. In der Praxis passiert das häufig im Anschluss an eine medizinische Reha oder gegen Ende einer längeren Arbeitsunfähigkeit, wenn sich dein Zustand deutlich stabilisiert hat. Entscheidend ist nicht ein Kalenderdatum, sondern der ärztliche Befund, dass du wieder belastbar genug für den ersten Schritt bist.
Wie läuft die stufenweise Wiedereingliederung ab?
Am Anfang steht der ärztliche Stufenplan. Dein behandelnder Arzt oder deine Ärztin legt fest, mit wie vielen Stunden du startest und in welchen Schritten sich die Arbeitszeit erhöht. Ein typischer Verlauf sind etwa vier Stunden am Tag zu Beginn, dann sechs, dann die volle Stundenzahl – aber der Plan ist immer individuell.
Der Ablauf im Überblick:
- Gespräch mit dem Arzt: Ihr klärt, ob du bereit für einen schrittweisen Einstieg bist
- Stufenplan erstellen: der Arzt legt Startstunden, Steigerungsschritte und Dauer fest
- Kostenträger zustimmen lassen: Krankenkasse oder Rentenversicherung genehmigt die Maßnahme
- Arbeitgeber einbinden: der Arbeitgeber muss der Wiedereingliederung zustimmen
- Start in Teilzeit: du beginnst mit reduzierter Stundenzahl laut Plan
- Schrittweise steigern: die Arbeitszeit wächst bis zur vollen Belastung
- Regelmäßig prüfen: läuft es nicht wie geplant, wird der Plan angepasst
Was steht im Stufenplan?
Der Stufenplan hält fest, wie viele Stunden du in welcher Phase arbeitest und über welchen Zeitraum die Steigerung läuft. Er kann außerdem Einschränkungen enthalten – etwa kein Heben schwerer Lasten, keine Nachtschichten oder Pausen zu festen Zeiten. Damit weiß auch dein Arbeitgeber, was er dir zumuten darf und was nicht.
Wer bezahlt mich während der Wiedereingliederung?
Das ist die Frage, die die meisten am meisten umtreibt. Die Antwort: Weil du während der Wiedereingliederung weiter als arbeitsunfähig giltst, bekommst du keinen normalen Lohn, sondern deine bisherige Entgeltersatzleistung läuft weiter. In der Regel ist das Krankengeld von der Krankenkasse oder Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger.
Welcher Träger zahlt, hängt davon ab, in welchem Zusammenhang die Wiedereingliederung steht. Läuft sie im Anschluss an eine medizinische Reha der Rentenversicherung, zahlt oft die Rentenversicherung Übergangsgeld. In anderen Fällen zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Für dich ändert sich am Prinzip nichts: Du bekommst weiter eine Ersatzleistung, keinen Arbeitslohn.
Wichtig zu wissen: Da du krankgeschrieben bist, hast du gegen den Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt für die Wiedereingliederungsstunden. Manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen regeln das großzügiger – ein Blick hinein lohnt sich.
Wie lange dauert das Hamburger Modell?

Die Dauer richtet sich nach deinem Zustand und dem ärztlichen Stufenplan. In der Praxis dauert eine Wiedereingliederung häufig zwischen etwa sechs Wochen und sechs Monaten. Manche schaffen es schneller, andere brauchen länger – beides ist normal.
Merkst du, dass die geplanten Schritte zu schnell sind, kann der Plan verlängert oder angepasst werden. Verschlechtert sich dein Zustand deutlich, darf die Wiedereingliederung auch abgebrochen werden, ohne dass dir daraus ein Nachteil entsteht. Dann bist du wieder regulär krankgeschrieben.
Ist die Wiedereingliederung freiwillig?
Ja, die stufenweise Wiedereingliederung ist grundsätzlich freiwillig – für dich und für deinen Arbeitgeber. Niemand kann dich zwingen, und du kannst eine begonnene Maßnahme jederzeit abbrechen, wenn es dir nicht gut geht. Das ist ein zentraler Schutz.
Es gibt eine wichtige Ausnahme: Bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten kann sich aus dem Schwerbehindertenrecht des SGB IX ein Anspruch auf eine solche Maßnahme ergeben. Hier lohnt es sich, das Integrationsamt oder die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb einzubeziehen.
Kann ich das Hamburger Modell selbst anstoßen?
Ja, und oft ist das sogar der beste Weg. Sprich deinen behandelnden Arzt an, sobald du dich einem schrittweisen Wiedereinstieg gewachsen fühlst. Der Arzt erstellt den Stufenplan und stellt fest, dass eine Wiedereingliederung sinnvoll ist. Ohne diese ärztliche Einschätzung geht es nicht.
Danach müssen der Kostenträger – meist Krankenkasse oder Rentenversicherung – und dein Arbeitgeber zustimmen. Signalisiere deinem Arbeitgeber früh, dass du zurückwillst, aber langsam. Viele Betriebe kennen das Modell und unterstützen es, weil sie so eine eingearbeitete Kraft behalten.
Wie hängt die Wiedereingliederung mit dem BEM zusammen?
Wer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank war, hat Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM. Der Arbeitgeber muss es anbieten – die Teilnahme ist für dich freiwillig. Im BEM-Gespräch geht es darum, gemeinsam Wege zu finden, wie du gesund weiterarbeiten kannst.
Das BEM und die stufenweise Wiedereingliederung sind zwei verschiedene Dinge, die sich aber gut ergänzen. Aus einem BEM-Gespräch kann der Anstoß für eine Wiedereingliederung entstehen. Umgekehrt kann das BEM klären, ob dein Arbeitsplatz angepasst werden muss, damit du dauerhaft belastbar bleibst.
Betriebliche, berufliche oder medizinische Wiedereingliederung: Begriffe im Überblick
Die drei Begriffe werden oft durcheinandergeworfen, meinen aber unterschiedliche Dinge. Die medizinische Wiedereingliederung ist das Hamburger Modell selbst – der stufenweise Wiedereinstieg nach Krankheit. Die betriebliche Wiedereingliederung bezeichnet meist Maßnahmen im Rahmen des BEM, also Anpassungen am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber. Die berufliche Wiedereingliederung geht weiter: Sie umfasst Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, etwa eine Umschulung oder einen neuen Arbeitsplatz, wenn der alte Job dauerhaft nicht mehr geht. Für den klassischen Wiedereinstieg nach Krankheit brauchst du in der Regel nur das Hamburger Modell, die anderen Begriffe werden erst relevant, wenn es komplizierter wird.
Welche Rechte habe ich während und nach der Wiedereingliederung?

Dein Arbeitsverhältnis läuft während der Wiedereingliederung normal weiter, samt allgemeinem Kündigungsschutz. Die Maßnahme allein schützt dich nicht zusätzlich vor einer Kündigung, schwächt deine Rechte aber auch nicht. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist ohnehin an strenge Voraussetzungen gebunden.
Urlaubsansprüche laufen weiter, auch während längerer Krankheit sammelt sich Urlaub an. Nach erfolgreicher Wiedereingliederung kehrst du in dein reguläres Arbeitsverhältnis zurück – zu deinen alten Bedingungen. Hast du Zweifel an einem Schritt deines Arbeitgebers, hol dir Rat bei einer Gewerkschaft, dem Betriebsrat oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wie bereite ich das Gespräch mit dem Arbeitgeber vor?
Viele scheuen den Moment, in dem sie ihrem Arbeitgeber sagen: Ich komme zurück, aber langsam. Dabei ist das Gespräch weniger heikel, als es sich anfühlt – wenn du gut vorbereitet bist. Bring den ärztlichen Stufenplan mit, denn er ist deine sachliche Grundlage. Er zeigt konkret, mit wie vielen Stunden du startest und wie sich die Belastung steigert.
Formuliere klar, was du leisten kannst und was noch nicht. Ein Satz wie „Ich beginne mit vier Stunden täglich, ohne schweres Heben, und steigere laut Plan über acht Wochen auf Vollzeit“ ist besser als vage Andeutungen. Betone, dass die Wiedereingliederung den Betrieb nichts extra kostet, weil du in dieser Zeit deine Ersatzleistung beziehst. Und hol früh den Betriebsrat oder – bei Schwerbehinderung – die Schwerbehindertenvertretung dazu, wenn du dir Rückhalt wünschst.
Welche Rolle spielt der Betriebsarzt?
Neben deinem behandelnden Arzt kann der Betriebsarzt eine wichtige Rolle spielen. Er kennt deinen konkreten Arbeitsplatz und kann einschätzen, welche Tätigkeiten dir schon zumutbar sind und welche noch nicht. Gerade wenn dein Job körperlich fordernd ist oder besondere Belastungen mit sich bringt, ist seine Einschätzung Gold wert.
Der Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht und teilt deinem Arbeitgeber keine Diagnosen mit, sondern nur, was du leisten kannst und was nicht. Nutze dieses Angebot aktiv: Ein gemeinsam abgestimmter Stufenplan zwischen behandelndem Arzt, Betriebsarzt und dir hat die besten Chancen, im Alltag wirklich zu funktionieren.
Arztbesuche während der Wiedereingliederung
Auch während der Wiedereingliederung bist du krankgeschrieben, deshalb bleiben Kontrolltermine bei deinem Arzt eingeplant und gehen nicht zulasten deiner Arbeitszeit. Regelmäßige Arztbesuche sind sogar ausdrücklich vorgesehen, weil der Stufenplan laufend überprüft und bei Bedarf angepasst wird. Sag deinem Arbeitgeber frühzeitig Bescheid, an welchen Tagen Termine anstehen, damit die reduzierten Arbeitsstunden entsprechend geplant werden können. Meldest du dich zwischendurch beim Arzt, weil eine Stufe zu anspruchsvoll war, ist das kein Rückschritt, sondern genau der vorgesehene Weg, den Plan rechtzeitig zu korrigieren.
Häufige Stolpersteine bei der Wiedereingliederung
So sinnvoll das Hamburger Modell ist – in der Praxis läuft nicht immer alles glatt. Diese Punkte solltest du im Blick behalten, damit dein Wiedereinstieg nicht ins Stocken gerät.
- Zu ehrgeiziger Stufenplan: Wer zu schnell zu viel will, riskiert einen Rückfall. Lieber kleinere Schritte
- Volle Aufgaben trotz reduzierter Stunden: Achte darauf, dass mit den Stunden auch die Arbeitsmenge sinkt, nicht nur die Anwesenheit
- Unklare Absprachen im Team: Kolleginnen und Kollegen sollten wissen, dass du in reduziertem Umfang zurück bist
- Druck, doch mehr zu leisten: Du bist arbeitsunfähig und musst dich an den Plan halten, nicht an inoffizielle Erwartungen
- Kein Puffer für schlechte Tage: Sprich mit dem Arzt über Anpassungen, sobald es hakt, statt durchzuhalten
Wiedereingliederung bei psychischen Erkrankungen

Nach einer Depression, einem Burnout oder einer Angsterkrankung ist die Rückkehr oft besonders sensibel. Der Körper mag wieder da sein, die Belastbarkeit im Kopf aber noch nicht. Gerade hier spielt das Hamburger Modell seine Stärke aus: Es erlaubt einen behutsamen Einstieg, bei dem nicht nur die Stundenzahl, sondern auch die Art der Aufgaben schrittweise wächst.
Sinnvoll ist, mit weniger komplexen, gut planbaren Aufgaben zu starten und Reizüberflutung zu vermeiden. Der Stufenplan kann auch feste Pausen oder den Verzicht auf bestimmte Belastungen wie ständige Erreichbarkeit vorsehen. Scheu dich nicht, solche Einschränkungen mit deinem Arzt in den Plan aufzunehmen – sie sind kein Zeichen von Schwäche, sondern der Grund, warum die Rückkehr überhaupt gelingt.
Was tun, wenn die Rückkehr scheitert?
Nicht jede Wiedereingliederung gelingt beim ersten Anlauf – und das ist keine Niederlage. Merkst du, dass du die nächste Stufe nicht schaffst, sprich sofort mit deinem Arzt. Der Plan kann angepasst, gestreckt oder abgebrochen werden. Bei einem Abbruch bist du wieder regulär arbeitsunfähig und bekommst deine Ersatzleistung weiter.
Zeigt sich, dass du deinen alten Job dauerhaft nicht mehr ausüben kannst, kommen andere Wege ins Spiel: eine Umschulung, eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben über die Rentenversicherung oder – im letzten Schritt – die Prüfung einer Erwerbsminderungsrente. Lass dich dazu bei deinem Rentenversicherungsträger oder einer Reha-Beratung informieren.
Der schnellere Weg zurück in den Job
Manchmal zeigt die Wiedereingliederung, dass es der alte Arbeitsplatz nicht mehr sein kann – und ein Neustart ansteht. Wer nach langer Krankheit wieder bewerben muss, hat oft weder Kraft noch Nerven für Dutzende einzelne Bewerbungen. Reoply nimmt dir diesen Teil ab: Das Tool durchsucht den Stellenmarkt und schreibt pro passender Stelle einen individuellen Lebenslauf plus Anschreiben. Du gibst jede Bewerbung selbst frei und behältst die Kontrolle – so kostet der Wiedereinstieg weniger Energie.
Fazit
Die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell ist ein sanfter, ärztlich begleiteter Weg zurück in den Job. Du bleibst während der Maßnahme krankgeschrieben, bekommst weiter deine Ersatzleistung und steigerst deine Stunden nach einem individuellen Stufenplan. Sie ist freiwillig, du kannst sie jederzeit abbrechen, und dein Kündigungsschutz bleibt bestehen. Sprich deinen Arzt frühzeitig an – oft ist der Schritt kleiner, als er sich anfühlt.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechts-/Sozialberatung.
Häufige Fragen
Was ist die stufenweise Wiedereingliederung?
Die stufenweise Wiedereingliederung, oft Hamburger Modell genannt, ist ein sanfter Weg zurück in den Job nach längerer Krankheit. Du steigst mit reduzierter Stundenzahl ein und steigerst sie nach einem ärztlichen Stufenplan schrittweise bis zur vollen Arbeitszeit. Rechtsgrundlage sind § 74 SGB V und § 44 SGB IX.
Wer bezahlt mich während der Wiedereingliederung?
Während der stufenweisen Wiedereingliederung giltst du weiter als arbeitsunfähig. Deshalb erhältst du in der Regel keinen Lohn, sondern die vorherige Entgeltersatzleistung weiter – meist Krankengeld von der Krankenkasse oder Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger, je nachdem, wer die Maßnahme trägt.
Wie lange dauert das Hamburger Modell?
Die Dauer ist individuell und richtet sich nach dem ärztlichen Stufenplan. Typisch sind einige Wochen bis wenige Monate, oft zwischen etwa sechs Wochen und sechs Monaten. Verschlechtert sich dein Zustand, kann die Wiedereingliederung verlängert, angepasst oder abgebrochen werden. Entscheidend ist der ärztlich begleitete Verlauf.
Ist die Wiedereingliederung freiwillig?
Ja. Die stufenweise Wiedereingliederung ist freiwillig – für dich als Beschäftigte und auch für den Arbeitgeber, mit einer wichtigen Ausnahme: Bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen kann sich aus dem Schwerbehindertenrecht ein Anspruch ergeben. Du kannst eine begonnene Wiedereingliederung jederzeit abbrechen, wenn es dir nicht gut geht.
Kann ich das Hamburger Modell selbst anstoßen?
Ja. Sprich deinen behandelnden Arzt oder deine Ärztin an, wenn du dich einer Rückkehr in Teilschritten gewachsen fühlst. Der Arzt erstellt den Stufenplan mit Stundenzahl und Dauer. Zustimmen müssen außerdem der Kostenträger – meist Krankenkasse oder Rentenversicherung – und dein Arbeitgeber.
Habe ich während der Wiedereingliederung Kündigungsschutz?
Der allgemeine Kündigungsschutz gilt unverändert weiter. Allein die Wiedereingliederung schützt nicht zusätzlich vor einer Kündigung, sie schwächt deine Rechte aber auch nicht. Eine Kündigung wegen Krankheit ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Bei Zweifeln lohnt sich rechtlicher Rat, etwa über eine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt.
Wie berechnet sich das Krankengeld während der Wiedereingliederung?
Während der Wiedereingliederung läuft dein bisheriges Krankengeld unverändert weiter, es wird nicht neu berechnet, nur weil du wieder ein paar Stunden arbeitest. Die Höhe richtet sich weiter nach deinem Bruttoverdienst vor der Erkrankung, abzüglich Sozialabgaben, üblicherweise etwa 70 Prozent des Brutto- beziehungsweise rund 90 Prozent des Nettogehalts. Ein zusätzliches Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber bekommst du für die Wiedereingliederungsstunden in der Regel nicht.
Läuft die Wiedereingliederung bei der AOK anders als bei anderen Krankenkassen?
Nein, das Verfahren selbst ist gesetzlich einheitlich geregelt, unabhängig davon, ob du bei der AOK oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert bist. Unterschiede zeigen sich höchstens beim Formularweg oder der Bearbeitungsgeschwindigkeit. Den Wiedereingliederungsplan stellt in jedem Fall dein behandelnder Arzt aus, deine Krankenkasse prüft ihn und muss der Maßnahme zustimmen, bevor sie beginnen kann.


