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Befristeter Arbeitsvertrag: Regeln, Verlängerung, Rechte

Befristeter Arbeitsvertrag erklärt: Sachgrund vs. sachgrundlose Befristung nach § 14 TzBfG, Höchstdauer, Verlängerung, Vorbeschäftigungsverbot und Entfristung.

Illustration: recht

Ein Job mit Ablaufdatum. Für viele fühlt sich das an wie ein Vertrag zweiter Klasse. Aber ein befristeter Arbeitsvertrag ist nicht automatisch schlechter, und er ist an strenge Regeln gebunden. Kennst du diese Regeln, weißt du genau, was dir zusteht und wann aus der Befristung ein fester Job werden kann.

Das Wichtigste steht im Teilzeit- und Befristungsgesetz, kurz TzBfG. Hier erfährst du, wann eine Befristung erlaubt ist, wie lange sie dauern darf, wie oft sie verlängert werden kann und wie du dich wehrst, wenn etwas nicht stimmt. Klar und ohne Paragrafen-Nebel.

Was ist ein befristeter Arbeitsvertrag?

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch zu einem festgelegten Zeitpunkt oder mit Erreichen eines bestimmten Zwecks. Es braucht keine Kündigung, das Arbeitsverhältnis läuft von selbst aus. Genau das unterscheidet ihn vom unbefristeten Vertrag, der so lange gilt, bis eine Seite kündigt.

Man unterscheidet zwei Grundformen. Die Zeitbefristung endet an einem Kalenderdatum, etwa am 31. Dezember. Die Zweckbefristung endet, wenn eine Aufgabe erledigt ist, zum Beispiel wenn eine Kollegin aus der Elternzeit zurückkommt und du sie vertreten hast.

Ganz wichtig ist die Form. Nach § 14 Abs. 4 TzBfG muss die Befristung schriftlich vereinbart werden, und zwar bevor du zu arbeiten beginnst. Unterschreibst du den befristeten Vertrag erst nach deinem ersten Arbeitstag, ist die Befristung unwirksam.

Befristung mit oder ohne Sachgrund: der zentrale Unterschied

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Befristung mit oder ohne Sachgrund: der zentrale Unterschied

Das TzBfG kennt zwei Wege, einen Vertrag zu befristen. Von diesem Unterschied hängt fast alles ab: die erlaubte Dauer, die Zahl der Verlängerungen und deine Chance auf eine Entfristung.

  • Befristung mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG: Es gibt einen konkreten, gesetzlich anerkannten Grund für die Befristung.
  • Sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG: Es gibt keinen besonderen Grund, dafür gelten strenge zeitliche Grenzen.

Steht in deinem Vertrag kein Grund, handelt es sich meist um eine sachgrundlose Befristung. Und die ist besonders klar begrenzt, was für dich ein Vorteil sein kann.

Sachgrundlose Befristung: maximal zwei Jahre und drei Verlängerungen

Die sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist auf zwei Jahre begrenzt. Innerhalb dieser zwei Jahre darf der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Das ist die entscheidende Faustregel, die du dir merken solltest: zwei Jahre, drei Verlängerungen.

Ein Beispiel: Du bekommst zunächst einen Vertrag über sechs Monate. Er wird dreimal um jeweils sechs Monate verlängert. Macht zusammen 24 Monate. Damit ist die Grenze exakt erreicht. Eine vierte Verlängerung wäre nicht mehr zulässig.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Verlängerung und neuem Vertrag. Eine echte Verlängerung ändert nur die Laufzeit, alle anderen Bedingungen bleiben gleich und sie wird nahtlos vor Ablauf vereinbart. Ändert der Arbeitgeber bei der Gelegenheit zum Beispiel dein Gehalt oder deine Aufgaben, gilt das oft als neuer Vertrag, der eine erneute sachgrundlose Befristung unzulässig machen kann.

Was ist das Vorbeschäftigungsverbot?

Eine sachgrundlose Befristung ist nur erlaubt, wenn du bei diesem Arbeitgeber noch nie zuvor beschäftigt warst. Das ist das Vorbeschäftigungsverbot aus § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG. Warst du früher schon einmal dort angestellt, darf dich derselbe Arbeitgeber nicht erneut ohne Sachgrund befristen.

Das gilt auch dann, wenn deine frühere Anstellung nur kurz war oder eine ganz andere Tätigkeit betraf. Entscheidend ist allein, dass überhaupt schon ein Arbeitsverhältnis bestand. Ein Praktikum oder eine selbstständige Tätigkeit zählen dagegen in der Regel nicht dazu.

Es gibt eine Ausnahme aus der Rechtsprechung: Liegt die frühere Beschäftigung sehr lange zurück und war sie ganz anders geartet, kann eine erneute sachgrundlose Befristung im Einzelfall doch zulässig sein. Wie lange genau, ist Auslegungssache. Hast du hier Zweifel, lohnt sich eine anwaltliche Prüfung.

Befristung mit Sachgrund: diese Gründe erlaubt das Gesetz

Illustration: lebenslauf
Befristung mit Sachgrund: diese Gründe erlaubt das Gesetz

Gibt es einen echten Sachgrund, sind längere und öfter verlängerte Befristungen möglich. § 14 Abs. 1 TzBfG listet die anerkannten Gründe auf. Die wichtigsten in der Praxis sind:

  • Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung, etwa für ein zeitlich begrenztes Projekt.
  • Vertretung eines anderen Arbeitnehmers, zum Beispiel während Elternzeit oder langer Krankheit.
  • Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium, um den Übergang in eine Beschäftigung zu erleichtern.
  • Eigenart der Arbeitsleistung, wie sie etwa bei Künstlerinnen oder im Profisport vorkommt.
  • Erprobung, wenn die Befristung zur Prüfung deiner Eignung dient.

Bei einer Befristung mit Sachgrund gilt keine feste Höchstdauer von zwei Jahren. Solange der Sachgrund tatsächlich vorliegt, kann der Vertrag auch länger laufen oder mehrfach verlängert werden. Der Grund muss aber echt sein, nicht nur vorgeschoben.

Wie oft darf ein befristeter Vertrag verlängert werden?

Das hängt von der Art der Befristung ab. Bei der sachgrundlosen Befristung sind es innerhalb von zwei Jahren maximal drei Verlängerungen. Bei der Befristung mit Sachgrund gibt es keine feste Obergrenze, solange der Grund weiter besteht.

Trotzdem ist auch die Befristung mit Sachgrund nicht grenzenlos. Reiht ein Arbeitgeber sehr viele befristete Verträge über viele Jahre aneinander, prüfen die Gerichte irgendwann, ob das noch rechtens ist oder ob in Wahrheit ein dauerhafter Bedarf besteht. Damit sind wir beim Thema Kettenbefristung.

Kettenbefristung: wann wird es rechtsmissbräuchlich?

Von einer Kettenbefristung spricht man, wenn mehrere befristete Verträge nahtlos aufeinanderfolgen. Mit Sachgrund ist das zunächst erlaubt. Wird es aber zu viel, kann es rechtsmissbräuchlich sein. Dann kann ein Gericht die letzte Befristung für unwirksam erklären.

Eine starre Grenze gibt es nicht, aber die Rechtsprechung nutzt Orientierungswerte. Als kritisch gelten zum Beispiel Konstellationen mit sehr vielen Verträgen über einen langen Zeitraum von deutlich über zehn Jahren. Je mehr Verträge und je länger die Gesamtdauer, desto genauer schauen die Gerichte hin.

Wenn du seit Jahren von einer Befristung zur nächsten hangelst, obwohl du eigentlich dauerhaft gebraucht wirst, kann sich eine Klage auf Entfristung lohnen. Genau dafür gibt es klare Wege.

Kann ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt werden?

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Ein befristeter Vertrag vorzeitig gekündigt werden

Grundsätzlich nein. Ein befristeter Vertrag kann während der Laufzeit nur ordentlich gekündigt werden, wenn das ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag vereinbart ist. Fehlt eine solche Klausel, sind beide Seiten bis zum vereinbarten Ende gebunden.

Das schneidet in beide Richtungen. Der Arbeitgeber kann dich nicht einfach vorzeitig loswerden. Umgekehrt kannst aber auch du nicht ordentlich kündigen, wenn keine Kündigungsklausel im Vertrag steht. Willst du dir die Möglichkeit offenhalten, früher zu gehen, achte beim Unterschreiben auf eine entsprechende Regelung.

Unabhängig davon bleibt die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB immer möglich. Bei einem schweren Vertrauensbruch können also beide Seiten auch einen befristeten Vertrag fristlos beenden.

Wann wird aus der Befristung ein unbefristeter Vertrag?

Ist die Befristung unwirksam, gilt der Vertrag nach § 16 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Aus deinem befristeten Job wird dann rückwirkend ein unbefristeter. Das ist die Entfristung, und sie ist häufiger möglich, als viele denken.

Typische Gründe für eine unwirksame Befristung sind:

  • Die Schriftform wurde nicht eingehalten oder erst nach Arbeitsbeginn unterschrieben.
  • Die Höchstdauer von zwei Jahren oder die drei zulässigen Verlängerungen wurden überschritten.
  • Das Vorbeschäftigungsverbot wurde verletzt.
  • Der angegebene Sachgrund war in Wahrheit nicht vorhanden.

Es gibt noch einen einfachen Klassiker: Läuft dein Vertrag aus und du arbeitest mit Wissen des Arbeitgebers einfach weiter, ohne dass er widerspricht, gilt das Arbeitsverhältnis nach § 15 Abs. 6 TzBfG als auf unbestimmte Zeit verlängert. Weiterarbeiten ohne Widerspruch kann also automatisch entfristen.

Was tun, wenn die Befristung unwirksam ist?

Willst du dich auf die Unwirksamkeit der Befristung berufen, musst du schnell handeln. Nach § 17 TzBfG hast du nur drei Wochen ab dem vereinbarten Ende des Vertrags Zeit, eine sogenannte Entfristungsklage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Diese Drei-Wochen-Frist ist genauso streng wie bei der Kündigungsschutzklage. Verpasst du sie, gilt die Befristung als wirksam, selbst wenn sie eigentlich fehlerhaft war. Notiere dir das Enddatum deines Vertrags deshalb rot im Kalender und hole dir rechtzeitig vorher Rat.

Praktisch heißt das: Wenn du das Gefühl hast, deine Befristung sei nicht sauber, warte nicht bis nach dem letzten Arbeitstag. Kläre die Rechtslage vorher, damit du im Ernstfall die knappe Frist nicht verpasst.

Deine Rechte im befristeten Job

Illustration: gespraech
Deine Rechte im befristeten Job

Befristet heißt nicht rechtlos. Im Gegenteil: In den meisten Punkten bist du genauso gestellt wie fest angestellte Kolleginnen und Kollegen. Das Gesetz verbietet ausdrücklich, befristet Beschäftigte schlechter zu behandeln.

  • Gleiche Bezahlung: Für gleiche Arbeit steht dir dasselbe Gehalt zu wie unbefristet Beschäftigten im Betrieb.
  • Urlaub: Dein Urlaubsanspruch berechnet sich anteilig nach der Dauer deines Vertrags, nach denselben Regeln wie bei allen anderen.
  • Information über freie Stellen: Der Arbeitgeber muss dich über unbefristete freie Stellen im Betrieb informieren, wenn du das möchtest.
  • Arbeitszeugnis: Auch am Ende einer Befristung hast du Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis nach § 109 GewO.

Der schnellere Weg zum nächsten Vertrag

Läuft deine Befristung aus und eine Verlängerung ist nicht in Sicht, brauchst du rechtzeitig eine Alternative. Statt jeden Abend Stellenportale zu durchforsten, kann Reoply die Bewerbungsarbeit für dich übernehmen: Das Tool sucht in Jobquellen wie der Bundesagentur für Arbeit und erstellt pro Stelle einen passenden Lebenslauf samt Anschreiben, das du vor dem Absenden selbst freigibst. Die Suche ist kostenlos, das Bewerben kostet 19 Euro im Monat und ist monatlich kündbar. So hast du schon eine neue Option, bevor der alte Vertrag endet.

Fazit: Befristung ist planbar, wenn du die Regeln kennst

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist kein Grund zur Sorge, wenn du die wichtigsten Grenzen im Kopf hast. Ohne Sachgrund gilt: zwei Jahre, höchstens drei Verlängerungen und kein Vorbeschäftigungsverbot verletzt. Mit Sachgrund ist mehr möglich, aber der Grund muss echt sein.

Fehlt die Schriftform, wird eine Grenze überschritten oder arbeitest du nach Ablauf einfach weiter, kann aus der Befristung ein fester Job werden. Willst du das durchsetzen, denk an die Drei-Wochen-Frist aus § 17 TzBfG. Wer die Fristen kennt, verhandelt aus einer starken Position.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Er dient der ersten Orientierung. Für deinen konkreten Fall wende dich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, an deine Gewerkschaft oder an deinen Betriebsrat.

Häufige Fragen

Wie lange darf ein befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund laufen?

Eine sachgrundlose Befristung ist nach § 14 Abs. 2 TzBfG höchstens zwei Jahre erlaubt. Innerhalb dieser zwei Jahre darf der Vertrag maximal dreimal verlängert werden. Danach muss der Arbeitgeber entweder unbefristet weiterbeschäftigen, einen echten Sachgrund haben oder das Arbeitsverhältnis endet.

Was ist das Vorbeschäftigungsverbot?

Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung nicht erlaubt, wenn mit demselben Arbeitgeber schon einmal ein Arbeitsverhältnis bestand. Warst du also früher schon einmal dort angestellt, darf dich dieser Arbeitgeber nicht erneut sachgrundlos befristen. Sehr lange zurückliegende Beschäftigungen können in Einzelfällen eine Ausnahme sein.

Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden?

Nur wenn das ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag vereinbart ist. Ohne eine solche Klausel ist die ordentliche Kündigung eines befristeten Vertrags ausgeschlossen. Beide Seiten sind dann bis zum vereinbarten Ende gebunden. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt aber immer möglich.

Wann wird aus einer Befristung ein unbefristeter Vertrag?

Ist die Befristung unwirksam, gilt der Vertrag nach § 16 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das passiert zum Beispiel, wenn die Schriftform fehlt, die Höchstdauer überschritten ist oder das Vorbeschäftigungsverbot verletzt wurde. Auch wer nach Ablauf einfach weiterarbeitet und der Arbeitgeber nicht widerspricht, kann unbefristet angestellt sein.

Muss eine Befristung schriftlich vereinbart werden?

Ja. Nach § 14 Abs. 4 TzBfG braucht die Befristung zwingend die Schriftform. Sie muss vor Arbeitsbeginn unterschrieben sein. Fehlt die schriftliche Vereinbarung oder wird sie erst nach dem ersten Arbeitstag unterzeichnet, ist die Befristung unwirksam und der Vertrag gilt als unbefristet.

Was ist eine Kettenbefristung?

Als Kettenbefristung bezeichnet man mehrere befristete Verträge hintereinander mit demselben Arbeitgeber. Bei einer Befristung mit Sachgrund ist das grundsätzlich erlaubt, kann aber rechtsmissbräuchlich werden, wenn sehr viele Verträge über viele Jahre aneinandergereiht werden. Dann prüfen Gerichte, ob in Wahrheit ein Dauerarbeitsverhältnis vorliegt.