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Kurzarbeit: Kurzarbeitergeld, Höhe und was für dich gilt

Kurzarbeit verständlich erklärt: Wie hoch das Kurzarbeitergeld ist, welche Voraussetzungen gelten und welche Rechte du als Arbeitnehmer hast.

Kurzarbeit: Kurzarbeitergeld, Höhe und was für dich gilt

Kurzarbeit. Ein Wort, das viele erst hören, wenn es sie selbst betrifft. Der Betrieb hat weniger Aufträge, die Stunden werden gekürzt, und plötzlich steht weniger Geld auf dem Kontoauszug.

Die gute Nachricht: Kurzarbeit ist kein Rauswurf. Sie ist ein Werkzeug, das Jobs sichern soll, wenn es im Betrieb vorübergehend schlechter läuft. Der Staat springt mit dem Kurzarbeitergeld ein und federt einen Teil des Ausfalls ab. Was das für dein Einkommen bedeutet, wie hoch die Zahlung ist und welche Rechte du hast, klären wir hier in Ruhe und ohne Behördensprache.

Was ist Kurzarbeit eigentlich?

Kurzarbeit heißt: Dein Betrieb reduziert vorübergehend die Arbeitszeit, weil es zu wenig Arbeit gibt. Statt Mitarbeiter zu entlassen, senkt das Unternehmen die Stunden und damit die Personalkosten. Dein Arbeitsverhältnis bleibt bestehen.

Der Grundgedanke ist eine Brücke über eine schwierige Phase. Läuft es wieder besser, fährst du deine Stunden hoch und arbeitest normal weiter. Kurzarbeit ist also ein Instrument gegen Entlassungen, geregelt im dritten Sozialgesetzbuch, dem SGB III.

Für die ausgefallenen Stunden bekommst du nicht dein volles Gehalt, sondern Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit. Für die Stunden, die du weiter arbeitest, zahlt dein Betrieb ganz normal.

Der Gedanke dahinter ist volkswirtschaftlich klug. Entlassungen sind teuer und schmerzhaft, für beide Seiten. Wird die Krise überstanden, muss der Betrieb sonst mühsam neue Leute suchen und einarbeiten. Kurzarbeit hält eingespielte Teams zusammen und überbrückt die Delle, bis die Aufträge zurückkommen. Deshalb ist sie in Deutschland ein bewährtes Instrument, das in schwierigen Phasen viele Jobs gerettet hat.

Wie beantragt der Betrieb Kurzarbeit?

Kurzarbeit: Kurzarbeitergeld, Höhe und was für dich gilt
Wie beantragt der Betrieb Kurzarbeit?

Den Antrag stellst nicht du, sondern dein Arbeitgeber. Der Ablauf ist in mehreren Schritten geregelt, und es hilft, ihn zu kennen, damit du weißt, was hinter den Kulissen passiert.

  • Zuerst schafft der Betrieb die rechtliche Grundlage, etwa über eine Betriebsvereinbarung oder deine Zustimmung.
  • Dann zeigt er den Arbeitsausfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit schriftlich an.
  • Die Agentur prüft, ob die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld erfüllt sind.
  • Der Betrieb rechnet die ausgefallenen Stunden ab und zahlt das Kurzarbeitergeld zunächst selbst aus.
  • Die Agentur erstattet dem Betrieb das verauslagte Kurzarbeitergeld anschließend zurück.

Für dich läuft die Auszahlung also weiter über deinen Arbeitgeber, gemeinsam mit dem Restgehalt für die gearbeiteten Stunden. Du musst dich in der Regel nicht selbst bei der Agentur melden. Das ist ein Unterschied zum Arbeitslosengeld, das du persönlich beantragen musst.

Trotzdem lohnt es sich, wachsam zu bleiben. Prüf deine Abrechnung: Stimmen die ausgefallenen Stunden mit dem überein, was du tatsächlich weniger gearbeitet hast? Fehler passieren, gerade wenn ein Betrieb Kurzarbeit zum ersten Mal einführt. Bei Unklarheiten frag im Personalbüro nach oder wende dich an den Betriebsrat. Es geht um dein Geld, und ein kurzer Blick auf die Zahlen ist schnell gemacht.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld ersetzt in der Regel 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind in deinem Haushalt, sind es 67 Prozent. Das ist der Kern, den du dir merken solltest.

Wichtig ist das Wort Ausfall. Die 60 oder 67 Prozent beziehen sich nicht auf dein ganzes Gehalt, sondern nur auf die Differenz, die durch die reduzierte Arbeitszeit wegfällt. Ein vereinfachtes Beispiel:

  • Ohne Kurzarbeit hättest du ein bestimmtes Nettoentgelt.
  • Durch die Kürzung fällt ein Teil davon weg, das ist der Entgeltausfall.
  • Von diesem Ausfall bekommst du 60 Prozent, mit Kind 67 Prozent, als Kurzarbeitergeld ersetzt.
  • Für die tatsächlich gearbeiteten Stunden erhältst du weiter dein normales Gehalt vom Betrieb.

Unter dem Strich hast du also weniger als vorher, aber deutlich mehr als nichts. Manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen zusätzlich einen Aufstockungsbetrag vom Arbeitgeber vor, der die Lücke weiter verkleinert. Frag nach, ob das bei dir gilt.

Wie lange bekommst du Kurzarbeitergeld? Die gesetzliche Bezugsdauer beträgt in der Regel bis zu zwölf Monate. In außergewöhnlichen Lagen kann der Gesetzgeber diese Höchstdauer per Verordnung verlängern, wie es in der Vergangenheit schon mehrfach passiert ist. Welche Regel gerade gilt, sagt dir die Agentur für Arbeit oder dein Betrieb verlässlich.

Behalte im Kopf: Das Kurzarbeitergeld ist gedeckelt an deinem bisherigen Verdienst und wird nicht endlos nach oben gerechnet. Wer sehr gut verdient hat, spürt den prozentualen Ausfall in absoluten Zahlen deutlicher. Genau deshalb lohnt sich der Blick auf mögliche Aufstockungen und, bei längerer Kurzarbeit, ein realistischer Kassensturz über deine monatlichen Fixkosten.

Was ist Kurzarbeit Null?

Kurzarbeit Null ist der Extremfall. Hier wird die Arbeitszeit auf null gesenkt, du arbeitest also vorübergehend gar nicht. Der Arbeitsausfall beträgt 100 Prozent.

Auch dann bleibt dein Arbeitsverhältnis bestehen, und du bekommst Kurzarbeitergeld für den vollen Ausfall. Sobald im Betrieb wieder Arbeit anfällt, nimmst du deine Tätigkeit wieder auf. Kurzarbeit Null kommt oft in tiefen Auftragslöchern vor, etwa wenn ein wichtiger Kunde ausfällt oder Lieferketten stocken.

Für dich heißt das: mehr Zeit, aber auch spürbar weniger Geld. Diese Phase eignet sich gut, um Weiterbildungen mitzunehmen oder, falls die Lage unsicher wirkt, sich in Ruhe nach Alternativen umzusehen.

Welche Voraussetzungen müssen für Kurzarbeit erfüllt sein?

Kurzarbeit: Kurzarbeitergeld, Höhe und was für dich gilt
Was ist Kurzarbeit Null?

Kurzarbeitergeld gibt es nicht auf Zuruf. Das SGB III knüpft die Zahlung an mehrere Bedingungen, die zusammen erfüllt sein müssen. Man unterscheidet grob betriebliche und persönliche Voraussetzungen.

Betriebliche Voraussetzungen

Zentral ist ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall, der vorübergehend und unvermeidbar ist und auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht. Ein saisonaler Einbruch, ein Auftragseinbruch oder eine Störung der Lieferketten können solche Gründe sein.

Außerdem muss der Betrieb die Kurzarbeit vorher bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Ohne diese Anzeige fließt kein Kurzarbeitergeld. Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen.

Persönliche Voraussetzungen

Auf deiner Seite muss das Arbeitsverhältnis fortbestehen und ungekündigt sein, und du musst weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Wer bereits gekündigt ist oder das Arbeitsverhältnis beendet hat, hat in der Regel keinen Anspruch mehr auf Kurzarbeitergeld.

Muss ich der Kurzarbeit zustimmen?

Kurze Antwort: Ja, dein Arbeitgeber kann Kurzarbeit nicht einfach einseitig anordnen. Es braucht eine rechtliche Grundlage, die dich bindet.

Diese Grundlage kann auf drei Wegen entstehen:

  • Über eine Klausel in deinem Arbeitsvertrag, die Kurzarbeit ausdrücklich erlaubt.
  • Über eine Betriebsvereinbarung, die der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber schließt.
  • Über einen Tarifvertrag, der Kurzarbeit für die Branche oder den Betrieb regelt.

Fehlt eine solche Grundlage, braucht der Arbeitgeber deine ausdrückliche Zustimmung. Ohne wirksame Basis ist die Anordnung rechtlich angreifbar. Bevor du unterschreibst oder zustimmst, lies genau, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Kurzarbeit gelten soll.

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf dich aus?

Kurzarbeit betrifft mehr als nur die Höhe deines Gehalts. Ein paar Punkte solltest du auf dem Schirm haben, damit dich nichts überrascht.

  • Einkommen: Du hast weniger netto, weil das Kurzarbeitergeld nur einen Teil des Ausfalls ersetzt.
  • Sozialversicherung: Während der Kurzarbeit bleibst du kranken-, pflege- und rentenversichert, die Beiträge laufen weiter.
  • Steuer: Kurzarbeitergeld ist selbst steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das kann bei der Steuererklärung den Steuersatz auf dein übriges Einkommen erhöhen.
  • Urlaub: Deinen Urlaubsanspruch solltest du im Blick behalten, teils wird er bei längerer Kurzarbeit Null anteilig gekürzt. Kläre das mit dem Betrieb.

Gerade der Progressionsvorbehalt überrascht viele: Das Geld ist steuerfrei, kann aber am Jahresende zu einer Nachzahlung führen. Leg dir am besten einen kleinen Puffer zurück.

Auch auf die Rente wirkt sich Kurzarbeit aus, wenn auch meist überschaubar. Weil dein Bruttoentgelt sinkt, fallen die Rentenbeiträge etwas geringer aus. Zum Ausgleich werden für das Kurzarbeitergeld zusätzliche Rentenbeiträge auf einen Teil des Ausfalls gezahlt, sodass die Lücke kleiner bleibt, als du vielleicht befürchtest. Über wenige Monate fällt das kaum ins Gewicht, bei sehr langer Kurzarbeit lohnt ein genauer Blick.

Welche Rechte hast du während der Kurzarbeit?

Kurzarbeit: Kurzarbeitergeld, Höhe und was für dich gilt
Muss ich der Kurzarbeit zustimmen?

Kurzarbeit schränkt deine Stunden ein, aber nicht deine grundlegenden Rechte als Arbeitnehmer. Ein paar davon sind besonders wichtig.

Kann dir gekündigt werden? Ja, Kurzarbeit ist kein Kündigungsschutz. Der allgemeine Kündigungsschutz gilt aber unverändert weiter. Kündigt dir der Betrieb während der Kurzarbeit betriebsbedingt, hast du in der Kündigungsfrist Anspruch auf dein volles Gehalt statt nur auf Kurzarbeitergeld, denn eine dauerhafte Kündigung passt nicht zum vorübergehenden Charakter der Kurzarbeit.

Weitere Rechte im Überblick:

  • Transparenz: Du darfst nachvollziehen, wie dein Kurzarbeitergeld berechnet wurde.
  • Rückkehr: Endet die Kurzarbeit, kehrst du zu deiner normalen Arbeitszeit und deinem vollen Gehalt zurück.
  • Mitbestimmung: Gibt es einen Betriebsrat, muss er der Einführung von Kurzarbeit zustimmen.
  • Nebentätigkeit: Einen bereits bestehenden Nebenjob darfst du in der Regel behalten, ohne Anrechnung.

Kann ich mich gegen Kurzarbeit wehren?

Das hängt davon ab, ob eine wirksame Grundlage besteht. Gibt es eine passende Klausel im Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag, ist die Kurzarbeit rechtlich gedeckt, und du kannst sie in der Regel nicht einfach ablehnen.

Fehlt dagegen jede Grundlage und stimmst du auch nicht zu, ist die Anordnung unwirksam. Dann hättest du weiter Anspruch auf dein volles Gehalt. Wichtig: Handle hier nicht vorschnell und aus dem Bauch. Ob eine Grundlage besteht und wie tragfähig sie ist, lässt sich oft nur im Einzelfall beurteilen.

Bevor du etwas unterschreibst oder widersprichst, hol dir Rat. Ein Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht können deine konkrete Lage einschätzen. Gerade weil an der Kurzarbeit dein Einkommen hängt, ist eine informierte Entscheidung mehr wert als eine schnelle.

Kann ich in der Kurzarbeit eine Weiterbildung machen?

Ja, und oft ist das sogar eine der besten Ideen. Wenn ohnehin weniger oder gar keine Arbeit anfällt, ist die freie Zeit ein Geschenk, das du in deine Qualifikation stecken kannst. Der Gesetzgeber und die Agentur für Arbeit fördern Weiterbildung während der Kurzarbeit gezielt.

Das kann sich doppelt lohnen:

  • Du machst dich fit für die Zeit nach der Krise und stehst im Betrieb besser da.
  • Du erhöhst deinen Wert auf dem Arbeitsmarkt, falls du dich doch verändern willst.
  • Für bestimmte geförderte Weiterbildungen kann es zusätzliche finanzielle Unterstützung geben.

Sprich deinen Betrieb oder die Agentur für Arbeit aktiv darauf an. Welche Kurse gefördert werden und unter welchen Bedingungen, hängt von der konkreten Maßnahme und deiner Situation ab. Diese Zeit ungenutzt verstreichen zu lassen, wäre schade.

Kurzarbeit als Signal: Wann du dich umschauen solltest

Kurzarbeit: Kurzarbeitergeld, Höhe und was für dich gilt
Welche Rechte hast du während der Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist gedacht als vorübergehende Brücke. Oft ist sie genau das, und danach läuft alles weiter wie zuvor. Manchmal ist sie aber auch ein Vorbote, dass es im Betrieb dauerhaft schwierig bleibt.

Achte auf diese Zeichen:

  • Die Kurzarbeit zieht sich über viele Monate, ohne dass sich die Auftragslage bessert.
  • Es kursieren Gerüchte über Stellenabbau oder Standortschließungen.
  • Der Betrieb kommuniziert kaum, wie es weitergehen soll.

Sich frühzeitig umzusehen ist kein Verrat am Arbeitgeber, sondern kluge Vorsorge. Wer aus einer sicheren Position heraus sucht, verhandelt entspannter und findet oft das bessere Angebot. Ein Jobwechsel bringt laut StepStone im Median rund 8 Prozent mehr Gehalt, ein guter Grund, den Markt zumindest im Blick zu behalten.

Wichtig ist die innere Haltung: Kurzarbeit ist kein Makel in deinem Lebenslauf. Sie ist eine wirtschaftliche Lage, in die ganze Betriebe geraten, ohne dass du etwas dafür kannst. In einem Bewerbungsgespräch musst du sie nicht verstecken. Ein sachlicher Satz reicht: Mein bisheriger Arbeitgeber war von einem Auftragsrückgang betroffen, ich möchte mich beruflich wieder auf stabileren Boden stellen. Das versteht jeder Personaler.

Behalte dabei zwei Dinge im Gleichgewicht. Erstens: Solange dein Job läuft, bringt Kurzarbeit trotz Einbußen ein geregeltes Einkommen und deinen Versicherungsschutz. Zweitens: Wenn die Zeichen dauerhaft auf Abbau stehen, ist Abwarten die schlechtere Strategie. Der richtige Zeitpunkt zum Suchen ist, solange du noch angestellt bist, nicht erst, wenn die Kündigung im Briefkasten liegt.

Der schnellere Weg aus der Unsicherheit

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Hinweis

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln zur Höhe, Bezugsdauer und Berechnung des Kurzarbeitergeldes können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Verbindliche Auskünfte bekommst du bei der Agentur für Arbeit, deinem Betriebsrat, deiner Gewerkschaft oder einer Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld ersetzt in der Regel 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind im Haushalt 67 Prozent. Berechnet wird die Differenz zwischen dem Netto ohne Kurzarbeit und dem tatsächlichen Netto während der Kurzarbeit. Für die tatsächlich gearbeiteten Stunden bekommst du weiter dein normales Gehalt.

Was ist Kurzarbeit Null?

Kurzarbeit Null bedeutet, dass die Arbeitszeit auf null reduziert ist, du also vorübergehend gar nicht arbeitest. Der Arbeitsausfall beträgt 100 Prozent. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, du bekommst Kurzarbeitergeld für den Ausfall. Sobald wieder Arbeit da ist, kehrst du zu deiner normalen Tätigkeit zurück.

Muss ich der Kurzarbeit zustimmen?

Grundsätzlich ja. Dein Arbeitgeber kann Kurzarbeit nicht einfach einseitig anordnen. Die Grundlage ist eine Regelung im Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat oder ein Tarifvertrag. Fehlt eine solche Grundlage, braucht es deine Zustimmung. Ohne rechtliche Basis ist die Anordnung nicht wirksam.

Wie lange bekomme ich Kurzarbeitergeld?

Die gesetzliche Bezugsdauer beträgt in der Regel bis zu zwölf Monate. In besonderen Lagen kann der Gesetzgeber diese Höchstdauer per Verordnung verlängern, wie es in der Vergangenheit schon geschehen ist. Maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt der Kurzarbeit geltende Regelung der Agentur für Arbeit.

Kann mir während der Kurzarbeit gekündigt werden?

Ja, Kurzarbeit schützt nicht vor einer Kündigung. Der allgemeine Kündigungsschutz gilt aber weiter. Wird dir während der Kurzarbeit betriebsbedingt gekündigt, hast du in der Kündigungsfrist Anspruch auf dein volles Gehalt, nicht nur auf Kurzarbeitergeld, da der Kündigungsgrund dann dem Kurzarbeitsgrund widerspricht.

Darf ich in der Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen?

Einen Nebenjob, den du schon vor der Kurzarbeit hattest, darfst du weiterführen, ohne dass er angerechnet wird. Nimmst du während der Kurzarbeit einen neuen Nebenjob auf, wird das Einkommen in der Regel auf das Kurzarbeitergeld angerechnet und mindert es. Kläre das vorher mit dem Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit.