Ferienjob: Regeln, Verdienstgrenzen und Bewerbung
Ferienjob für Schüler und Studenten: Ab welchem Alter, wie viele Stunden, was mit Steuer und Sozialversicherung – plus Tipps für die Bewerbung.

Sommerferien, Kontostand am Boden, Lust auf etwas Eigenes: Ein Ferienjob ist für viele der erste Schritt ins Arbeitsleben. Erstes eigenes Geld, erste Erfahrung, erster Eintrag im Lebenslauf. Damit aus dem guten Plan kein Ärger wird, gibt es klare Regeln – vor allem für alle unter 18. Dieser Artikel erklärt, was erlaubt ist und wie du an den Job kommst.
Ab welchem Alter ist ein Ferienjob erlaubt?
Ab 13 Jahren sind mit Einwilligung der Eltern leichte, geeignete Tätigkeiten erlaubt. Ab 15 giltst du arbeitsrechtlich als Jugendlicher und darfst in den Ferien bis zu vier Wochen im Jahr regulär arbeiten. Wirklich frei in der Jobwahl bist du erst ab 18.
Der wichtigste Rahmen dafür ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es schützt Kinder und Jugendliche davor, zu früh, zu lange oder mit ungeeigneten Arbeiten belastet zu werden. Grob gibt es drei Altersstufen:
- 13 bis 14 Jahre: Nur leichte, für Kinder geeignete Tätigkeiten und nur mit Einwilligung der Eltern, etwa Zeitungen austragen, Nachhilfe geben oder im Haushalt und Garten helfen. Der Umfang ist eng begrenzt.
- 15 bis 17 Jahre: Du zählst als Jugendlicher und darfst in den Schulferien bis zu vier Wochen pro Jahr in Vollzeit jobben, mit den Schutzregeln des JArbSchG.
- Ab 18 Jahre: Du bist volljährig, es gelten die Regeln des Arbeitszeitgesetzes für Erwachsene. Jetzt bist du in der Jobwahl grundsätzlich frei.
Für Kinder unter 13 ist Arbeit grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es nur für sehr eng geregelte Fälle wie manche Auftritte bei Kultur- oder Sportveranstaltungen mit behördlicher Genehmigung.
Wie viele Stunden darf ich im Ferienjob arbeiten?

Jugendliche zwischen 15 und 17 dürfen höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten, verteilt auf fünf Tage. Kinder ab 13 dürfen nur wenige Stunden am Tag leichte Arbeiten verrichten. Erst ab 18 gelten die Erwachsenenregeln.
Das JArbSchG macht für Jugendliche klare Vorgaben, die dich schützen sollen:
- Höchstens 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche.
- Fünf-Tage-Woche: Samstag und Sonntag sind grundsätzlich frei, mit einigen Ausnahmen etwa in der Gastronomie oder Landwirtschaft, wobei dann ein Ausgleichstag zusteht.
- Arbeit grundsätzlich zwischen 6 und 20 Uhr, keine Nachtarbeit.
- Ruhepausen: Bei mehr als 4,5 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 6 Stunden 60 Minuten.
- Nach Arbeitsende mindestens 12 Stunden ununterbrochene Freizeit bis zum nächsten Arbeitsbeginn.
Für Kinder von 13 bis 14 ist der Rahmen viel enger: in der Regel nur wenige Stunden täglich, keine schwere oder gefährliche Arbeit und immer mit Zustimmung der Eltern. Diese Regeln sind kein Verhandlungsspielraum – ein Arbeitgeber, der sie ignoriert, handelt gesetzeswidrig.
Wie lange darf ein Ferienjob als Schüler dauern?
Vollzeit-Ferienjobs für Jugendliche unter 18 sind auf maximal vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Diese vier Wochen kannst du am Stück nehmen oder über verschiedene Ferien im Jahr verteilen. Für Volljährige gilt diese Grenze nicht.
Der Gedanke dahinter ist einfach: Ferien sollen Ferien bleiben und nicht komplett zur Arbeitszeit werden. Deshalb setzt der Gesetzgeber diese Vier-Wochen-Obergrenze für die Vollzeitarbeit von Schülerinnen und Schülern unter 18. Ob Sommer-, Oster- oder Herbstferien – zusammengerechnet dürfen es nicht mehr als vier Wochen sein.
Leichte, geringfügige Tätigkeiten während der Schulzeit, etwa ein paar Stunden Nachhilfe pro Woche, zählen nicht in diese Vier-Wochen-Grenze für Vollzeit-Ferienarbeit hinein. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem echten Vollzeit-Ferienjob und einer kleinen, dauerhaften Nebentätigkeit.
Muss ich für meinen Ferienjob Steuern zahlen?
Oft nicht dauerhaft. Der Arbeitgeber führt zwar Lohnsteuer ab, wenn du über deine Steuerklasse regulär abgerechnet wirst. Bleibt dein Jahresverdienst aber niedrig, bekommst du diese Lohnsteuer über die Steuererklärung meist komplett zurück.
Der Grund liegt im Grundfreibetrag: Bis zu einem bestimmten Jahreseinkommen fällt gar keine Einkommensteuer an. Als Schüler oder Studentin mit einem kurzen Ferienjob liegst du fast immer darunter. Zieht dir der Arbeitgeber trotzdem Lohnsteuer ab, ist das nur eine Vorauszahlung – über die Steuererklärung im Folgejahr holst du sie dir zurück.
Deshalb der praktische Tipp: Heb deine Lohnabrechnungen und die Lohnsteuerbescheinigung gut auf und mach im Folgejahr eine Steuererklärung, auch wenn du nicht musst. Für viele Schüler und Studenten ist das bares Geld, das sonst beim Finanzamt liegen bleibt. Bei Unsicherheit hilft ein Lohnsteuerhilfeverein weiter.
Zahle ich im Ferienjob Sozialversicherung?

Bei einem echten kurzfristigen Ferienjob nicht. Eine kurzfristige Beschäftigung, die von vornherein auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist, ist sozialversicherungsfrei. Wie viel du verdienst, spielt dabei keine Rolle.
Das ist ein großer Vorteil des klassischen Ferienjobs: Weil er zeitlich klar begrenzt ist, fallen keine Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung von Anfang an befristet ist und die Grenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr nicht überschreitet.
Anders sieht es aus, wenn du regelmäßig und dauerhaft arbeitest, etwa als laufender Minijob übers ganze Jahr. Dann greifen die Regeln für geringfügige Beschäftigung, und je nach Konstellation können Beiträge anfallen. Für einen reinen Ferienjob in den Sommerferien ist das aber normalerweise kein Thema. Über deinen Status als Studentin kann sich außerdem die Familienversicherung ändern – frag im Zweifel bei deiner Krankenkasse nach.
Bekomme ich im Ferienjob Mindestlohn?
Ab 18 Jahren steht dir der gesetzliche Mindestlohn zu. Für Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht zwingend. Viele Arbeitgeber zahlen aber freiwillig faire Stundenlöhne.
Das überrascht manche: Wer noch keine 18 ist und keine abgeschlossene Ausbildung hat, fällt nicht automatisch unter den gesetzlichen Mindestlohn. Das heißt nicht, dass du für wenig Geld arbeiten musst – es heißt nur, dass du den Lohn aktiv klären solltest. Seriöse Betriebe zahlen auch jungen Ferienkräften anständig.
Mein Rat: Frag vor dem ersten Arbeitstag klar nach dem Stundenlohn und lass ihn dir schriftlich im Arbeitsvertrag bestätigen. So weißt du genau, was am Monatsende auf dein Konto kommt, und vermeidest böse Überraschungen. Ein kurzer schriftlicher Vertrag gehört bei jedem Ferienjob dazu.
Welche Ferienjobs eignen sich für Schüler und Studenten?
Gute Ferienjobs sind gut erreichbar, körperlich zumutbar und passen zu deinen Fähigkeiten. Klassiker sind Aushilfsjobs im Handel, in der Gastronomie, im Lager oder in der Verwaltung. Für Ältere lohnt sich der Blick auf Jobs mit Bezug zum Wunschberuf.
Ein paar bewährte Möglichkeiten:
- Einzelhandel: Regale einräumen, Kasse, Warenannahme – flexibel und weit verbreitet.
- Gastronomie und Service: Kellnern, Küche, Café; oft mit Trinkgeld, aber auch mit Wochenendarbeit im Rahmen der Ausnahmen.
- Lager und Produktion: Kommissionieren, Verpacken; für Jugendliche nur ohne gefährliche Tätigkeiten.
- Büro und Verwaltung: Ablage, einfache Datenpflege, Post – ideal, wenn du Büroluft schnuppern willst.
- Nachhilfe und Betreuung: Wenn du in einem Fach gut bist, kannst du dein Wissen weitergeben.
- Fachnahe Praktika mit Vergütung: Für Studierende ein Türöffner in die Wunschbranche.
Denk daran: Bestimmte Arbeiten sind für unter 18-Jährige tabu, etwa Akkordarbeit, gefährliche Maschinen oder Tätigkeiten mit großer Hitze, Kälte oder gefährlichen Stoffen. Das JArbSchG schützt dich hier ausdrücklich.
Welche Ferienjobs passen zu deinen Interessen?
Über die üblichen Klassiker hinaus lohnt sich ein Blick auf Jobs, die zu dem passen, was du ohnehin gern machst. Bist du sportlich, sind Ferienlager, Schwimmbäder oder Ferienfreizeiten als Betreuungshilfe eine Option. Bist du technikaffin, suchen manche IT-Abteilungen oder kleine Handwerksbetriebe Aushilfen für einfache Support- und Dokumentationsaufgaben. Kreative finden bei lokalen Zeitungen, Vereinen oder in der Eventbranche oft offene Türen für kurze Einsätze.
Der Vorteil eines Ferienjobs, der zu deinen Interessen passt: Du bewirbst dich glaubwürdiger, weil dein Interesse echt ist, und die Wochen fühlen sich weniger nach reiner Pflicht an. Nebenbei sammelst du Erfahrung in einem Bereich, der später auch für ein Praktikum oder eine Ausbildung interessant sein könnte.
Welche Ferienjobs sind für 13- und 14-Jährige erlaubt?
Für diese Altersgruppe gilt ein deutlich engerer Rahmen als für 15-Jährige und ältere Jugendliche. Erlaubt sind nur leichte, für Kinder geeignete Tätigkeiten mit Einwilligung der Eltern, etwa Zeitungen und Prospekte austragen, Nachhilfe in einem Fach geben, im Garten oder Haushalt von Nachbarn helfen oder als Aushilfe bei kleinen, ungefährlichen Arbeiten in einem Familienbetrieb. Schwere körperliche Arbeit, Arbeiten mit Maschinen oder im Umgang mit Gefahrstoffen sind für diese Altersgruppe tabu.
Wichtig ist außerdem die Stundenbegrenzung: Für 13- und 14-Jährige sind nur wenige Stunden am Tag vorgesehen, nicht die vollen acht Stunden, die ab 15 möglich sind. Sprich mit dem möglichen Arbeitgeber offen über dein Alter, bevor du dich bewirbst, damit von Anfang an klar ist, welche Aufgaben überhaupt infrage kommen.
Ferienjob als Student: Was ist anders?

Für Studierende gelten andere Regeln als für Schüler unter 18. Wer studiert und volljährig ist, darf frei arbeiten und bekommt den gesetzlichen Mindestlohn. Wichtig sind vor allem die Grenzen, die deinen Studentenstatus bei Sozialversicherung, BAföG und Familienversicherung schützen.
Beim Studentenjob spielt das sogenannte Werkstudentenprivileg eine Rolle: Wer neben dem Studium arbeitet und in der Vorlesungszeit im Schnitt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche jobbt, bleibt in einem günstigen Sozialversicherungsstatus. In den Semesterferien darfst du oft mehr arbeiten, ohne diesen Status zu verlieren – ein echter Vorteil für Ferienjobs.
Auf diese Punkte solltest du als Studentin oder Student achten:
- Familienversicherung: Verdienst du dauerhaft zu viel, kannst du aus der beitragsfreien Familienversicherung fallen. Kläre die aktuellen Grenzen mit deiner Krankenkasse.
- BAföG: Wer BAföG bezieht, unterliegt einer Einkommensgrenze. Zu viel Zuverdienst kann die Förderung kürzen – informiere dich vorher beim BAföG-Amt.
- Kindergeld: Auch hier gab es lange Einkommensregeln; prüfe deinen aktuellen Stand, damit es keine Rückforderungen gibt.
Ein reiner Ferienjob in den Semesterferien ist meist unkompliziert, weil er kurzfristig und befristet ist. Wer dagegen das ganze Jahr über regelmäßig jobbt, sollte die Grenzen im Auge behalten und im Zweifel nachfragen.
Wie bewerbe ich mich für einen Ferienjob?
Für einen Ferienjob reicht meist eine schlanke, freundliche Bewerbung: ein kurzes Anschreiben und ein einfacher Lebenslauf. Wichtiger als perfekte Formulierungen sind Zuverlässigkeit, Motivation und dass du klar sagst, wann du Zeit hast.
So machst du es richtig:
- Frühzeitig starten: Beliebte Ferienjobs sind schnell weg. Bewirb dich Wochen vor den Ferien, nicht erst am ersten Ferientag.
- Klar sagen, wann du kannst: Nenne deinen Zeitraum und deine Verfügbarkeit direkt im Anschreiben.
- Ehrlich bleiben: Du brauchst keine lange Berufserfahrung. Zeig Lernbereitschaft, Pünktlichkeit und dass du zupacken willst.
- Persönlich nachfragen: Bei kleineren Betrieben, Cafés oder Läden hilft oft der direkte Weg – freundlich vorbeigehen und fragen.
- Sauberer Auftritt: Ein ordentlicher Lebenslauf ohne Fehler und eine höfliche E-Mail machen einen guten ersten Eindruck.
Für alle unter 18 gilt außerdem: Viele Arbeitgeber verlangen die Einwilligung der Eltern, und je nach Bundesland und Alter kann eine Bescheinigung zur gesundheitlichen Eignung nötig sein. Kläre das früh, damit dem Start nichts im Weg steht.
Wo findest du Ferienjob-Angebote als Schüler?
Die klassischen Wege bleiben die schnellsten: Aushänge in Geschäften vor Ort, die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit und spezielle Portale für Schüler- und Ferienjobs, die viele Anzeigen von kleineren Betrieben bündeln. Auch Social Media lohnt sich – lokale Cafés, Läden und Vereine posten Aushilfsstellen oft zuerst auf Instagram oder in Nachbarschaftsgruppen, bevor sie irgendwo sonst stehen.
Frag außerdem gezielt in deinem Umfeld nach: Eltern, Nachbarn und Bekannte kennen häufig Betriebe, die kurzfristig Unterstützung suchen, aber gar keine Anzeige schalten. Gerade bei Ferienjobs läuft ein großer Teil der Vermittlung über genau diese persönlichen Kontakte, nicht über Stellenportale.
Was tun, wenn der Arbeitgeber die Regeln nicht einhält?
Wenn ein Arbeitgeber gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstößt, etwa zu lange Arbeitszeiten verlangt oder gefährliche Tätigkeiten zumutet, musst du das nicht hinnehmen. Die Schutzregeln stehen dir zu, und niemand darf sie mit einem Verweis auf Personalmangel aushebeln.
Sprich zuerst das Problem ruhig und direkt an. Oft steckt keine böse Absicht dahinter, sondern schlicht Unkenntnis der Regeln. Hilft das nicht, kannst du dich an deine Eltern wenden und gemeinsam das Gespräch suchen. Bei ernsten oder wiederholten Verstößen ist das zuständige Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz die richtige Adresse – es überwacht die Einhaltung des JArbSchG.
Wichtig: Lass dir Arbeitszeiten und Absprachen möglichst schriftlich geben und führe selbst kurz Buch über deine Stunden. So hast du im Zweifel etwas in der Hand. Deine Arbeitskraft ist etwas wert, und ein fairer Arbeitgeber hält sich an die Regeln – bei allen anderen darfst und solltest du dich wehren.
Was bringt ein Ferienjob über das Geld hinaus?

Ein Ferienjob füllt nicht nur das Konto. Er ist oft die erste echte Arbeitserfahrung – und die zählt später bei jeder Bewerbung. Wer früh gejobbt hat, zeigt Eigeninitiative, Zuverlässigkeit und den Willen, anzupacken. Genau das schätzen Arbeitgeber.
Denk an den langfristigen Nutzen, nicht nur an den Stundenlohn. Im Ferienjob lernst du, pünktlich zu sein, dich in ein Team einzufügen und mit Kunden oder Kollegen umzugehen. Du bekommst ein Gefühl dafür, was dir liegt und was nicht – und manchmal ergibt sich daraus sogar die Idee für den späteren Beruf oder ein Kontakt, der dir Türen öffnet.
Und du kannst den Ferienjob in deinen Lebenslauf schreiben. Gerade wer noch wenig Berufserfahrung hat, punktet damit. Ein ordentlich dokumentierter Ferienjob, am besten mit einem kurzen Arbeitszeugnis oder einer Bescheinigung, ist ein echter Baustein für deine berufliche Zukunft. Bitte deinen Arbeitgeber am Ende ruhig um eine kurze schriftliche Bestätigung deiner Tätigkeit.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick zu Ferienjobs in Deutschland, Stand Juli 2026, und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die genauen Regeln hängen vom Alter, vom Bundesland und vom Einzelfall ab, und Grenzwerte können sich ändern. Bei konkreten Fragen wende dich an die zuständige Behörde, einen Lohnsteuerhilfeverein, deine Krankenkasse oder eine Beratungsstelle.
Der schnellere Weg
Den passenden Ferienjob zu finden und dich bei mehreren Stellen zu bewerben, kostet Zeit, die in den Ferien knapp ist. Reoply durchsucht Jobquellen wie die Bundesagentur für Arbeit und schreibt dir pro passender Stelle einen individuellen Lebenslauf plus Anschreiben, das du einzeln freigibst. Suchen ist kostenlos, das Bewerben kostet 19 Euro im Monat und ist monatlich kündbar – so bewirbst du dich auf mehrere Ferienjobs, ohne jede Bewerbung mühsam von Hand zu schreiben.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter ist ein Ferienjob erlaubt?
Ab 13 Jahren sind mit Einwilligung der Eltern leichte, geeignete Tätigkeiten erlaubt, etwa Zeitungen austragen oder Nachhilfe. Ab 15 Jahren gilt man arbeitsrechtlich als Jugendlicher und darf in den Ferien bis zu vier Wochen im Jahr regulär arbeiten. Vollständig frei in der Jobwahl ist man erst ab 18.
Wie viele Stunden darf ich im Ferienjob arbeiten?
Jugendliche zwischen 15 und 17 dürfen höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten, an fünf Tagen pro Woche. Kinder ab 13 dürfen nur wenige Stunden täglich leichte Arbeiten verrichten. Erst mit 18 gelten die Erwachsenenregeln des Arbeitszeitgesetzes.
Wie lange darf ein Ferienjob als Schüler dauern?
Vollzeit-Ferienjobs für Jugendliche unter 18 sind auf maximal vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt. Diese vier Wochen dürfen am Stück oder verteilt liegen. Die Grenze soll sicherstellen, dass die Ferien nicht komplett zur Arbeitszeit werden. Für Volljährige gilt diese Vier-Wochen-Grenze nicht.
Muss ich für meinen Ferienjob Steuern zahlen?
Oft nicht dauerhaft. Der Arbeitgeber führt zwar Lohnsteuer ab, wenn du über Steuerklasse I abgerechnet wirst, aber bei niedrigem Jahresverdienst bekommst du sie über die Steuererklärung meist komplett zurück. Bleibst du mit deinem Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag, zahlst du im Ergebnis in der Regel keine Einkommensteuer.
Zahle ich im Ferienjob Sozialversicherung?
Bei einem echten kurzfristigen Ferienjob nicht. Eine kurzfristige Beschäftigung, die von vornherein auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist, ist sozialversicherungsfrei. Verdienst und Stundenzahl spielen dabei keine Rolle. Bei längerer oder regelmäßiger Beschäftigung können jedoch Beiträge anfallen.
Bekomme ich im Ferienjob Mindestlohn?
Ab 18 Jahren steht dir der gesetzliche Mindestlohn zu. Für Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht zwingend, viele Arbeitgeber zahlen aber freiwillig fair. Frag vor Jobbeginn nach dem Stundenlohn und lass ihn dir schriftlich bestätigen, damit es keine Missverständnisse gibt.
Wo finde ich am besten Ferienjobs als Schüler?
Neben Aushängen vor Ort und der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit lohnen sich spezielle Ferienjob-Portale und lokale Social-Media-Gruppen, in denen Betriebe kurzfristig Aushilfen suchen. Oft läuft die Vermittlung aber über persönliche Kontakte – frag deshalb aktiv bei Eltern, Nachbarn und Bekannten nach, welche Betriebe in den Ferien Unterstützung brauchen.
Welche Ferienjobs dürfen 13- und 14-Jährige machen?
Erlaubt sind nur leichte, kindgerechte Tätigkeiten mit Einwilligung der Eltern, etwa Zeitungen austragen, Nachhilfe geben oder im Garten und Haushalt helfen. Schwere, gefährliche oder maschinelle Arbeiten sind für diese Altersgruppe ausgeschlossen, und es gelten deutlich kürzere Tagesstunden als für Jugendliche ab 15 Jahren.


