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Krankschreibung und Lohnfortzahlung: 6 Wochen, eAU und deine Rechte

Krankschreibung richtig gemacht: 6 Wochen Lohnfortzahlung, die eAU, Anzeige- und Nachweispflicht und was nach den 6 Wochen als Krankengeld kommt.

Krankschreibung und Lohnfortzahlung: 6 Wochen, eAU und deine Rechte

Krank sein ist unangenehm genug. Da will man sich nicht auch noch fragen, ob das Gehalt weiterläuft, wer die Krankschreibung wohin schickt und was nach ein paar Wochen passiert. Die gute Nachricht: Deine Rechte sind klar geregelt. Sechs Wochen volles Gehalt, danach Krankengeld, und den Papierkram übernimmt seit der eAU größtenteils die Technik. Dieser Artikel erklärt dir Schritt für Schritt, wie Krankschreibung und Lohnfortzahlung funktionieren und worauf du achten musst, damit dir nichts entgeht.

Wie lange bekomme ich bei Krankheit mein Gehalt weiter?

Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit zahlt dein Arbeitgeber bis zu sechs Wochen dein volles Gehalt weiter. Das regelt Paragraf 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, kurz EFZG. Sechs Wochen sind 42 Kalendertage, gerechnet ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Volles Gehalt heißt hier wirklich voll. Du bekommst das, was du ohne die Krankheit verdient hättest, inklusive der üblichen Zulagen. Erst wenn diese sechs Wochen ausgeschöpft sind und du immer noch krank bist, springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Damit ist die grobe Struktur klar: erst der Arbeitgeber, dann die Kasse.

Ab wann habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Krankschreibung und Lohnfortzahlung: 6 Wochen, eAU und deine Rechte
Ab wann habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nicht sofort am ersten Arbeitstag. Dein Arbeitsverhältnis muss zunächst vier Wochen ununterbrochen bestanden haben. Diese Wartezeit steht ebenfalls im EFZG und soll verhindern, dass der Anspruch schon am Tag eins greift.

Wirst du in den ersten vier Wochen krank, gehst du aber nicht leer aus. In dieser Zeit kann bereits die Krankenkasse mit Krankengeld einspringen. Nach Ablauf der vier Wochen im Betrieb hast du dann den vollen Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber.

Was ist die eAU und wie funktioniert sie?

Die eAU ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Seit 2023 ist sie für gesetzlich Versicherte der Standard. Der gelbe Schein auf Papier hat für den Weg zum Arbeitgeber weitgehend ausgedient. Der Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit fest und meldet die Daten elektronisch an deine Krankenkasse.

Dein Arbeitgeber ruft die Bescheinigung dann selbst bei der Krankenkasse ab. Du musst den Nachweis in der Regel also nicht mehr einreichen. Wichtig ist trotzdem: Die eAU ersetzt nicht deine Krankmeldung. Du musst dich weiterhin aktiv beim Arbeitgeber melden. Nur der Papierweg für den Nachweis fällt weg, die Meldung bleibt deine Aufgabe.

Was muss ich selbst tun, wenn ich krank werde?

Trotz eAU liegt ein Teil in deiner Hand. Paragraf 5 EFZG verpflichtet dich zur Anzeige und zum Nachweis. Anzeige bedeutet: Du meldest dich unverzüglich, also so früh wie möglich, meist noch vor Arbeitsbeginn am ersten Krankheitstag.

Halte dich an diese Reihenfolge, dann bist du auf der sicheren Seite:

  • Melde dich unverzüglich beim Arbeitgeber und sag Bescheid, dass du krank bist.
  • Teile mit, wie lange du voraussichtlich ausfällst, damit man planen kann.
  • Geh rechtzeitig zum Arzt, spätestens wenn deine betriebliche Regel eine Bescheinigung verlangt.
  • Prüfe, ob du privat versichert oder in einer Sondersituation bist, denn dann kann der Papierschein weiter nötig sein.

Ab welchem Tag brauche ich eine ärztliche Krankschreibung?

Gesetzlich ist die ärztliche Feststellung spätestens ab dem vierten Krankheitstag nötig. Bis dahin reicht in vielen Fällen deine Krankmeldung. So steht es im EFZG als gesetzlicher Standard.

Aber Vorsicht, dein Arbeitgeber darf strenger sein. Per Arbeits- oder Tarifvertrag kann er die Bescheinigung schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Viele Betriebe machen genau das. Deshalb gilt: Verlass dich nicht auf die Faustregel vom vierten Tag, sondern schau in deinen Arbeitsvertrag. Nur dort steht deine konkrete Regel.

Was passiert nach den sechs Wochen? Das Krankengeld

Krankschreibung und Lohnfortzahlung: 6 Wochen, eAU und deine Rechte
Was muss ich selbst tun, wenn ich krank werde?

Bist du nach sechs Wochen immer noch krank, endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Jetzt übernimmt deine gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld. Der Übergang soll nahtlos sein, sodass du nicht plötzlich ohne Geld dastehst.

Das Krankengeld ist allerdings niedriger als dein Gehalt. Es beträgt 70 Prozent deines Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent deines Nettoentgelts. Von diesem Betrag gehen noch deine Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Unterm Strich hast du also weniger in der Tasche als bei voller Lohnfortzahlung, aber du bist weiter abgesichert.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Wegen derselben Krankheit zahlt die Krankenkasse Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. In diese 78 Wochen werden die sechs Wochen Entgeltfortzahlung eingerechnet. Praktisch bleiben also rund 72 Wochen reines Krankengeld.

Diese lange Bezugsdauer gilt jeweils für dieselbe Erkrankung. Kommt während einer bestehenden Krankheit eine weitere hinzu, verlängert das den Zeitraum nicht automatisch. Der Dreijahreszeitraum sorgt dafür, dass der Anspruch nicht unbegrenzt läuft, gibt dir aber bei langwierigen Erkrankungen eine spürbare Absicherung über mehr als anderthalb Jahre.

Was gilt, wenn ich mehrmals krank werde?

Hier wird es etwas kniffliger, deshalb der Kern zuerst: Bei einer neuen, anderen Krankheit beginnt der Sechs-Wochen-Anspruch grundsätzlich von vorne. Bei derselben Krankheit werden die Zeiten dagegen unter bestimmten Bedingungen zusammengerechnet.

Ein neuer voller Anspruch bei derselben Krankheit entsteht erst, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Du warst zwischen den Erkrankungen mindestens sechs Monate arbeitsfähig.
  • Oder seit dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit sind zwölf Monate vergangen.

Ist keine der beiden Bedingungen erfüllt, addiert der Arbeitgeber die Fehlzeiten derselben Krankheit, bis die sechs Wochen erreicht sind. Danach übernimmt wieder die Krankenkasse.

Kann mir während der Krankschreibung gekündigt werden?

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: Wer krankgeschrieben ist, kann nicht gekündigt werden. Das stimmt so nicht. Eine Krankschreibung macht dich weder unkündbar, noch ist die Krankheit selbst ein einfacher Kündigungsgrund.

Der Arbeitgeber darf grundsätzlich auch während einer Arbeitsunfähigkeit kündigen. Eine krankheitsbedingte Kündigung, die sich gerade auf die Erkrankung stützt, ist allerdings an strenge Voraussetzungen gebunden und im Streitfall oft angreifbar. Wichtig für dich: Wird dir während der Entgeltfortzahlung gekündigt, kann der Anspruch auf die restliche Lohnfortzahlung unter Umständen bestehen bleiben. In solchen Fällen lohnt sich fachkundiger Rat.

Verliere ich Urlaubstage, wenn ich im Urlaub krank werde?

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Was passiert nach den sechs Wochen? Das Krankengeld

Nein. Wirst du während deines Erholungsurlaubs krank, werden dir die betroffenen Tage nicht auf den Urlaub angerechnet. Voraussetzung ist, dass du die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweist.

Die Krankheitstage im Urlaub gelten dann als das, was sie sind, nämlich Krankheitstage, und wandern zurück auf dein Urlaubskonto. Du musst den Urlaub aber nicht eigenmächtig verlängern. Die frei gewordenen Tage werden neu gewährt und du stimmst den neuen Zeitraum wie gewohnt mit dem Arbeitgeber ab. Melde dich deshalb auch aus dem Urlaub heraus krank und hol dir das Attest.

Häufige Fehler rund um die Krankschreibung

Ein paar Fehler tauchen immer wieder auf und kosten im Zweifel Geld oder Ärger. Diese solltest du vermeiden.

  • Sich verspätet oder gar nicht krankmelden, im Glauben, die eAU erledige das automatisch. Die Meldung bleibt deine Pflicht.
  • Die betriebliche Attestpflicht ab dem ersten Tag übersehen und sich auf die Faustregel vom vierten Tag verlassen.
  • Trotz Krankschreibung Dinge tun, die den Heilungserfolg gefährden, denn das kann den Anspruch gefährden.
  • Annehmen, eine Krankschreibung schütze vor Kündigung. Sie tut es nicht.
  • Bei einem Folgeattest eine Lücke lassen, sodass ein Tag ohne lückenlose Krankschreibung entsteht.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, was mir fehlt?

Nein. Deine Diagnose geht deinen Arbeitgeber nichts an. Du bist verpflichtet, dich krankzumelden und die voraussichtliche Dauer anzugeben, aber nicht dazu, die Art deiner Erkrankung zu nennen. Auch auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die den Arbeitgeber erreicht, steht keine Diagnose.

Das ist bewusst so geregelt und schützt deine Privatsphäre. Nur die Krankenkasse erhält über die eAU die medizinischen Daten, weil sie diese für die Prüfung des Krankengeldes braucht. Wenn dein Vorgesetzter nach der Diagnose fragt, darfst du die Antwort also freundlich, aber bestimmt verweigern. Es reicht die Information, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange voraussichtlich.

Kann ich mich per Telefon oder Video krankschreiben lassen?

Ja, in begrenztem Umfang ist das möglich. Für leichtere Erkrankungen ohne schwere Symptome können sich Versicherte, die in der Praxis bereits bekannt sind, telefonisch krankschreiben lassen. Der Weg wurde nach der Pandemie dauerhaft verankert, um volle Wartezimmer zu vermeiden.

Die telefonische Krankschreibung ist allerdings zeitlich begrenzt und gilt nur für einige Tage. Bei einer Erstbescheinigung ohne persönlichen Kontakt sind es in der Regel wenige Tage, danach ist ein Praxisbesuch oder eine Videosprechstunde nötig. Auch die Videosprechstunde ist ein anerkannter Weg, eine Arbeitsunfähigkeit feststellen zu lassen. Frag deine Praxis, welche Möglichkeit sie in deinem Fall anbietet.

Gilt die Lohnfortzahlung auch im Minijob?

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Was gilt, wenn ich mehrmals krank werde?

Ja. Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Auch als Minijobber hast du bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, sofern die vierwöchige Wartezeit erfüllt ist.

Der Unterschied liegt danach. Minijobber sind über ihre Beschäftigung nicht selbst krankenversichert und haben deshalb in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld nach den sechs Wochen. Wer nur einen Minijob hat und darüber hinaus familienversichert ist, sollte diese Lücke kennen. Die sechs Wochen Lohnfortzahlung stehen dir aber auch im Minijob zu, das wird häufig unterschätzt.

Was passiert mit meinem Urlaub bei langer Krankheit?

Dein Urlaubsanspruch geht bei einer langen Erkrankung nicht sofort verloren. Wer über Monate krank ist und den Urlaub nicht nehmen kann, verliert ihn nicht am Jahresende wie sonst üblich. Der Anspruch bleibt zunächst erhalten.

Es gibt aber eine Grenze. Nach der Rechtsprechung verfällt der gesetzliche Urlaub bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit erst 15 Monate nach dem Ende des jeweiligen Urlaubsjahres. Wer also lange krank war und danach zurückkehrt, sollte den offenen Urlaub zügig einplanen, damit er nicht durch diese Frist verfällt. Sprich das Thema aktiv mit deinem Arbeitgeber an, sobald du wieder gesund bist.

Was ist die stufenweise Wiedereingliederung?

Nach einer langen Krankheit muss der Sprung zurück nicht von null auf hundert gehen. Die stufenweise Wiedereingliederung, oft Hamburger Modell genannt, erlaubt es dir, langsam wieder in den Job hineinzufinden. Du beginnst mit wenigen Stunden am Tag und steigerst das Pensum schrittweise.

Während dieser Zeit giltst du in der Regel weiter als arbeitsunfähig und beziehst weiter Krankengeld oder eine entsprechende Leistung, statt schon voll zu arbeiten. Der Plan wird gemeinsam mit dem Arzt und dem Arbeitgeber abgestimmt. Für viele nach schwerer Krankheit ist das der entscheidende Weg zurück, weil er die Belastung dosiert und einen Rückfall vermeiden hilft.

Was gilt für privat Versicherte?

Für privat Krankenversicherte gelten teils andere Regeln. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gibt es genauso, denn sie hängen am Arbeitsverhältnis, nicht an der Krankenkasse. Danach greift jedoch kein gesetzliches Krankengeld.

Privat Versicherte sichern die Zeit nach den sechs Wochen über ein vereinbartes Krankentagegeld ab, das sie separat versichern müssen. Auch die eAU läuft für privat Versicherte nicht automatisch, hier kann weiterhin der Nachweis auf Papier nötig sein. Wenn du privat versichert bist, prüfe deshalb, ab wann dein Krankentagegeld greift, damit nach den sechs Wochen keine Einkommenslücke entsteht.

Der schnellere Weg zurück in den Job nach langer Krankheit

Manchmal endet eine lange Krankheit mit dem Wunsch nach einem Neuanfang, etwa einem Job mit weniger Belastung oder besseren Bedingungen. Der Wiedereinstieg ist zäh, wenn nach Monaten der Genesung erst einmal Dutzende Bewerbungen anstehen. Reoply nimmt dir diesen Teil ab: Das Tool durchsucht den Stellenmarkt nach passenden Jobs und schreibt pro Stelle einen individuellen Lebenslauf mit Anschreiben, den du einzeln freigibst. Suchen ist kostenlos, das Bewerben kostet 19 Euro im Monat und ist monatlich kündbar. So kannst du dich auf die Genesung konzentrieren, während die Bewerbungen vorbereitet werden.

Fazit: Deine Rechte bei Krankheit auf einen Blick

Die Regeln sind klarer, als sie im ersten Moment wirken. Sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber dein volles Gehalt, danach übernimmt die Krankenkasse mit 70 Prozent des Brutto, gedeckelt auf 90 Prozent des Netto, für bis zu 78 Wochen. Die eAU nimmt dir den Papierweg ab, aber die Krankmeldung bleibt deine Aufgabe. Schau in deinen Arbeitsvertrag, ab wann du ein Attest brauchst, und melde dich immer unverzüglich. Wer diese Punkte kennt, geht auch krank auf der sicheren Seite durch.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie lange bekomme ich bei Krankheit mein Gehalt weiter?

Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit zahlt dein Arbeitgeber nach Paragraf 3 Entgeltfortzahlungsgesetz bis zu sechs Wochen dein volles Gehalt weiter. Voraussetzung ist, dass dein Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Nach diesen sechs Wochen übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld, sofern du weiter krank bist.

Muss ich meinem Arbeitgeber eine Krankschreibung schicken?

Melden musst du dich, das Papier schicken meist nicht mehr. Seit 2023 läuft die Krankmeldung über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die eAU. Der Arzt meldet die Daten an die Krankenkasse, dein Arbeitgeber ruft sie dort elektronisch ab. Du musst dich aber weiterhin unverzüglich krankmelden und ankündigen, wie lange du voraussichtlich fehlst.

Ab wann brauche ich eine Krankschreibung vom Arzt?

Gesetzlich ist die ärztliche Feststellung spätestens ab dem vierten Krankheitstag nötig. Viele Arbeitgeber verlangen die Bescheinigung aber schon ab dem ersten Tag, das dürfen sie per Arbeits- oder Tarifvertrag festlegen. Schau in deinen Arbeitsvertrag, um deine konkrete Regel zu kennen, sonst riskierst du Ärger trotz Krankheit.

Wie hoch ist das Krankengeld nach den sechs Wochen?

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent deines Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent deines Nettoentgelts. Von diesem Betrag gehen noch deine Beitragsanteile zur Sozialversicherung ab, sodass netto weniger ankommt als das volle Gehalt. Gezahlt wird es für dieselbe Krankheit bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Kann mir während der Krankschreibung gekündigt werden?

Ja, eine Krankheit schützt nicht automatisch vor Kündigung. Eine Kündigung allein wegen einer Krankschreibung ist ein verbreiteter Irrtum, denn krank sein macht dich weder unkündbar noch ist es ein leichter Kündigungsgrund. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Die Lohnfortzahlung läuft bei einer Kündigung unter Umständen weiter.

Was passiert, wenn ich innerhalb der sechs Wochen erneut krank werde?

Wird eine neue, andere Krankheit festgestellt, beginnt der Sechs-Wochen-Anspruch grundsätzlich neu. Handelt es sich um dieselbe Krankheit, werden die Zeiten unter bestimmten Bedingungen zusammengerechnet. Erst wenn du zwischenzeitlich mindestens sechs Monate arbeitsfähig warst oder seit der ersten Erkrankung zwölf Monate vergangen sind, entsteht bei derselben Krankheit ein neuer Anspruch.