Arbeitslosengeld: Höhe, Dauer und Antrag Schritt für Schritt
Wie viel Arbeitslosengeld steht dir zu, wie lange und wie beantragst du es online? Plus: die Sperrzeit-Falle beim Aufhebungsvertrag.

Der Job endet – und plötzlich stellen sich lauter praktische Fragen. Wie viel Geld kommt rein? Für wie lange? Und wo genau stelle ich den Antrag, ohne dass mir wegen einer verpassten Frist etwas verloren geht?
Genau das klären wir hier. Schritt für Schritt, ohne Amtsdeutsch. Am Ende weißt du, wie hoch dein Arbeitslosengeld ausfällt, wie lange es läuft und wie du es online beantragst – und wo die eine Falle lauert, die viele Tausend Euro kostet.
Arbeitslosengeld – wieviel Prozent bekomme ich?
Das Arbeitslosengeld I beträgt 60 Prozent deines letzten pauschalierten Nettoentgelts. Hast du mindestens ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, steigt der Satz auf 67 Prozent. Das ist die zentrale Zahl, die du dir merken musst.
Wichtig ist das Wort pauschaliert. Die Agentur nimmt nicht dein tatsächliches Netto vom letzten Gehaltszettel, sondern rechnet mit einem fiktiven Wert. So funktioniert es:
- Zuerst wird dein durchschnittliches Bruttogehalt der letzten zwölf Monate ermittelt, umgerechnet auf einen Tageswert (Bemessungsentgelt).
- Davon zieht die Agentur pauschal Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben ab. Übrig bleibt das Leistungsentgelt.
- Von diesem Leistungsentgelt bekommst du 60 beziehungsweise 67 Prozent – ausgezahlt pro Kalendertag, also mal 30 für einen Monat.
Ein grobes Beispiel: Bei rund 3.000 Euro brutto im Monat liegt das Arbeitslosengeld ohne Kind grob bei etwa 1.200 bis 1.300 Euro netto monatlich. Das ist eine Hausnummer, kein exakter Wert – deine Steuerklasse verschiebt das Ergebnis spürbar. Den genauen Betrag zeigt dir der Selbstrechner der Bundesagentur für Arbeit.
Ein Nebeneffekt der Steuerklasse: Wer einen ungünstigen Faktor hat, sollte prüfen, ob ein Wechsel vor der Arbeitslosigkeit sinnvoll ist. Das ist ein Detail, das sich über die gesamte Bezugsdauer summiert.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Die Bezugsdauer richtet sich nach zwei Dingen: wie lange du eingezahlt hast und wie alt du bist. Grundvoraussetzung ist, dass du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast.
Die Staffelung sieht vereinfacht so aus:
- Unter 50 Jahre: mit zwölf Monaten Beitragszeit sechs Monate ALG, mit 24 Monaten Beitragszeit bis zu zwölf Monate – das ist die Obergrenze in dieser Altersgruppe.
- Ab 50 Jahre: bis zu 15 Monate.
- Ab 55 Jahre: bis zu 18 Monate.
- Ab 58 Jahre: bis zu 24 Monate.
Die längeren Bezugsdauern setzen jeweils entsprechend längere Beitragszeiten voraus. Grundsätzlich gilt: Je länger du eingezahlt hast, desto länger läuft die Leistung – gedeckelt durch die Grenze deiner Altersstufe.
Ein wichtiger Punkt zur Beruhigung: Findest du vor Ablauf einen neuen Job, verfällt der Rest nicht sofort. Ein noch nicht ausgeschöpfter Anspruch bleibt bis zu vier Jahre erhalten. Wirst du in dieser Zeit erneut arbeitslos, kannst du auf den Restanspruch zurückgreifen.
Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld: die teuerste Falle
Jetzt zum wichtigsten Teil. Beim Thema Arbeitslosengeld mit Aufhebungsvertrag geht es schnell um viel Geld – und viele tappen ahnungslos hinein.
Die Regel ist klar: Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, beendet sein Arbeitsverhältnis freiwillig mit. Aus Sicht der Arbeitsagentur hast du damit deine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt. Die Folge ist eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen nach § 159 SGB III.
Was eine Sperrzeit konkret bedeutet: In diesen bis zu zwölf Wochen bekommst du kein Arbeitslosengeld. Und – oft übersehen – die Gesamtdauer deines Anspruchs verkürzt sich um mindestens ein Viertel. Du verlierst also doppelt: die Wochen ohne Geld und Anspruchszeit am Ende.
Das gilt beim Arbeitslosengeld bei Aufhebungsvertrag genauso wie bei einer Eigenkündigung. Beides ist ein freiwilliges Lösen des Arbeitsverhältnisses.
Es gibt aber Auswege. Eine Sperrzeit entfällt oder wird vermieden, wenn du einen wichtigen Grund nachweist – oder wenn der Aufhebungsvertrag sauber gestaltet ist:
- Der Arbeitgeber hätte ohnehin betriebsbedingt gekündigt, und der Vertrag hält die ordentliche Kündigungsfrist ein.
- Die vereinbarte Abfindung liegt in einem üblichen Rahmen (grob 0,25 bis 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr).
- Du hattest einen wichtigen Grund, etwa Mobbing, gesundheitliche Gründe oder einen unvermeidbaren Umzug wegen des Partners.
Die klare Empfehlung: Unterschreibe keinen Aufhebungsvertrag, ohne vorher mit der Arbeitsagentur oder einem Anwalt über die Sperrzeit gesprochen zu haben. Ein Satz an der falschen Stelle kostet dich mehrere Monatsbezüge.
Ein weiterer Tipp zum Zusammenspiel von Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld: Frag deine Agentur für Arbeit vor der Unterschrift nach einer unverbindlichen Einschätzung. Viele Beratungsstellen prüfen die konkrete Formulierung und sagen dir, ob mit einer Sperrzeit zu rechnen ist. Diese Auskunft ist kostenlos – und sie kann dir eine teure Fehlentscheidung ersparen.
Arbeitslosengeld online beantragen: so geht der Antrag
Du kannst das Arbeitslosengeld online beantragen – komplett digital über die eServices der Bundesagentur für Arbeit. Der Weg besteht aus zwei Schritten, die man leicht verwechselt: dem Arbeitsuchend-Melden und dem eigentlichen Arbeitslos-Melden.
Schritt 1: Arbeitsuchend melden – so früh wie möglich
Sobald du weißt, dass dein Job endet, musst du dich arbeitsuchend melden. Spätestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag. Erfährst du es kurzfristiger, hast du drei Tage nach der Kenntnis Zeit. Wer diese Frist verpasst, riskiert eine einwöchige Sperrzeit – ärgerlich und vermeidbar.
Schritt 2: Arbeitslos melden und Antrag stellen
Arbeitslos meldest du dich frühestens drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit, spätestens am ersten Tag ohne Job. Diese Meldung ist die Voraussetzung dafür, dass Geld fließt. Beides – arbeitslos melden bei der Agentur für Arbeit und das Arbeitslosengeld beantragen online – erledigst du im selben Portal. Du brauchst dafür ein Benutzerkonto; mit dem Online-Ausweis geht die Identifizierung am schnellsten.
Wer es lieber persönlich mag: Telefonisch arbeitslos melden geht ebenfalls, ebenso der Termin vor Ort in der Agentur für Arbeit. Das Ergebnis ist dasselbe – wichtig ist nur, dass du die Frist triffst.
Diese Unterlagen brauchst du
- Personalausweis oder Reisepass
- Steuer-Identifikationsnummer und Sozialversicherungsnummer
- Bankverbindung (IBAN)
- Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag
- die Arbeitsbescheinigung deines Arbeitgebers (wird meist elektronisch übermittelt)
- bei Kindern die Nachweise für den erhöhten Satz von 67 Prozent
Tipp: Melde dich lieber ein paar Tage zu früh als einen zu spät. Das Arbeitslosengeld wird erst ab dem Tag der Meldung gezahlt – nicht rückwirkend. Jeder Tag zu spät ist verlorenes Geld.
Was du während des Bezugs beachten musst

Arbeitslosengeld gibt es nicht bedingungslos. Du musst der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, dich aktiv bewerben und Termine wahrnehmen. Deine Bewerbungsbemühungen darf die Agentur nachvollziehen wollen.
Auch das gehört dazu: Meldeversäumnisse oder das Ablehnen einer zumutbaren Stelle können zu weiteren Sperrzeiten führen. Halte dich an Termine und dokumentiere deine Bewerbungen. Das ist kein Misstrauen – es ist schlicht der Deal hinter der Leistung.
Und die ehrliche Perspektive: Arbeitslosengeld ist eine Brücke, kein Dauerzustand. Es überbrückt die Zeit bis zum nächsten Job – idealerweise so kurz wie möglich. Je früher du mit gezielten Bewerbungen startest, desto weniger von deinem Anspruch musst du überhaupt aufbrauchen.
Wer hat überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Bevor es um Höhe und Dauer geht, muss eine Grundvoraussetzung erfüllt sein: die Anwartschaftszeit. Du musst innerhalb der letzten 30 Monate – dem sogenannten Rahmenzeitraum – mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Diese Monate müssen nicht am Stück liegen.
Dazu zählen nicht nur Zeiten mit Gehalt. Auch Kranken- oder Mutterschaftsgeldbezug und in der Regel Kindererziehungszeiten werden angerechnet. Wer also zwischendurch in Elternzeit war, verliert seine Anwartschaft nicht automatisch.
Weitere Bedingungen: Du musst arbeitslos sein, dich persönlich arbeitslos gemeldet haben und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Das heißt: bereit sein, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen, und aktiv mitwirken. Selbstständige mit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung können ebenfalls Ansprüche haben.
Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld – was ist der Unterschied?
Diese beiden Leistungen werden oft verwechselt. Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung: Du hast eingezahlt, also bekommst du einen Anteil deines früheren Gehalts – unabhängig von deinem Vermögen oder dem Einkommen des Partners.
Das Bürgergeld (früher Hartz IV) ist dagegen eine steuerfinanzierte Grundsicherung. Es greift, wenn du keinen oder keinen ausreichenden Anspruch auf ALG I hast oder wenn dein ALG I ausläuft. Hier werden Vermögen und Bedarfsgemeinschaft geprüft, und die Höhe orientiert sich am Existenzminimum, nicht am früheren Verdienst.
Für die meisten, die aus einem festen Job kommen, ist das ALG I die erste Anlaufstelle. Erst wenn dessen Bezugsdauer aufgebraucht ist, kann Bürgergeld folgen.
Was kostet dich eine Sperrzeit konkret?

Die abstrakten zwölf Wochen klingen harmlos – in Euro sind sie es nicht. Ein Rechenbeispiel macht es greifbar.
Angenommen, dein monatliches Arbeitslosengeld läge bei 1.500 Euro. Eine volle Sperrzeit von zwölf Wochen bedeutet rund drei Monate ohne Zahlung – das sind etwa 4.500 Euro, die du nicht bekommst. Dazu kommt: Die Gesamtdauer deines Anspruchs verkürzt sich um mindestens ein Viertel. Bei einem Zwölf-Monats-Anspruch verlierst du also drei weitere Monatsbezüge am Ende.
In Summe kann eine unbedachte Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag also gut und gerne 9.000 Euro und mehr kosten. Genau deshalb ist es keine Formalie, die Sperrzeit vorher mit der Agentur oder einem Anwalt zu klären.
Darf ich während des Arbeitslosengeldbezugs dazuverdienen?
Ja, in Grenzen. Du darfst während des ALG-Bezugs arbeiten, allerdings weniger als 15 Stunden pro Woche – sonst giltst du nicht mehr als arbeitslos. Ein Nebenverdienst bis 165 Euro im Monat bleibt anrechnungsfrei. Was darüber liegt, wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Wichtig: Jede Nebentätigkeit musst du der Agentur für Arbeit vorher melden. Wer das verschweigt, riskiert Rückforderungen und im schlimmsten Fall den Vorwurf des Leistungsbetrugs. Transparenz schützt dich hier.
Die häufigsten Fehler, die Geld kosten
Beim Arbeitslosengeld entscheiden Details über bares Geld. Diese Stolpersteine solltest du kennen:
- Zu spät gemeldet: Das Arbeitslosengeld wird erst ab dem Tag der Meldung gezahlt, nicht rückwirkend. Jeder Tag Verzögerung ist verlorenes Geld.
- Aufhebungsvertrag ohne Prüfung unterschrieben: der Klassiker für eine vermeidbare Sperrzeit.
- Steuerklasse nicht optimiert: Eine ungünstige Steuerklasse im Bemessungszeitraum senkt das pauschalierte Netto und damit dein Arbeitslosengeld über die gesamte Bezugsdauer.
- Termine oder Vermittlungsvorschläge ignoriert: Das kann weitere Sperrzeiten auslösen.
- Nebenverdienst nicht gemeldet: führt zu Rückforderungen.
Die meisten dieser Fehler kosten nichts, wenn man sie kennt – und richtig teuer, wenn nicht. Ein kurzes Beratungsgespräch bei der Agentur vor jeder wichtigen Entscheidung ist gut investierte Zeit.
Bin ich während des Bezugs krankenversichert?

Ja, und darum musst du dich nicht extra kümmern. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, ist automatisch in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge übernimmt die Agentur für Arbeit – sie werden nicht von deinem Arbeitslosengeld abgezogen.
Auch die Zeit der Arbeitslosigkeit zählt für deine Rente. Die Agentur zahlt Rentenbeiträge auf Basis eines Teils deines früheren Einkommens. Deine spätere Rente leidet also nicht so stark, wie viele befürchten.
Warst du vorher privat krankenversichert, bleibst du das in der Regel auch – hier gibt es Sonderregeln und einen Zuschuss der Agentur. Kläre den konkreten Ablauf am besten direkt bei deiner Krankenkasse, damit keine Beitragslücke entsteht.
Der schnellere Weg aus der Arbeitslosigkeit
Die Agentur erwartet Bewerbungsnachweise – und dein Konto freut sich über einen schnellen Wiedereinstieg. Beides lässt sich verbinden: Reoply durchsucht offene Stellen, auch die der Bundesagentur für Arbeit, und schreibt dir pro Job einen passenden Lebenslauf plus Anschreiben. Jede Bewerbung gibst du einzeln frei, bevor sie rausgeht. Suchen ist kostenlos, das Bewerben kostet 19 Euro im Monat und ist monatlich kündbar. So sammelst du Nachweise und kommst schneller zurück in Arbeit – zwei Fliegen, eine Klappe.
Das Wichtigste in Kürze
Das Arbeitslosengeld I liegt bei 60 Prozent (mit Kind 67 Prozent) deines pauschalierten Nettoentgelts. Die Bezugsdauer reicht von sechs Monaten bis zu 24 Monaten, gestaffelt nach Beitragszeit und Alter. Beantragt wird es online über die eServices der Bundesagentur, telefonisch oder persönlich.
Die größte Falle ist die Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag oder bei Eigenkündigung. Kläre sie, bevor du unterschreibst. Und melde dich immer lieber zu früh als zu spät – rückwirkend zahlt niemand.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall – besonders bei einem Aufhebungsvertrag oder Fragen zur Sperrzeit – wende dich an deine Agentur für Arbeit oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Häufige Fragen
Arbeitslosengeld – wieviel Prozent bekomme ich?
Das Arbeitslosengeld I beträgt 60 Prozent deines pauschalierten Nettoentgelts. Hast du mindestens ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, sind es 67 Prozent. Grundlage ist das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten zwölf Monate, von dem pauschal Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?
Die Bezugsdauer hängt von deinem Alter und deiner Beitragszeit ab. Wer unter 50 ist und 24 Monate eingezahlt hat, bekommt bis zu zwölf Monate. Ab 50 sind es bis zu 15 Monate, ab 55 bis zu 18 und ab 58 bis zu 24 Monate. Die Mindestbezugsdauer beträgt sechs Monate.
Kann ich Arbeitslosengeld online beantragen?
Ja. Über die eServices der Bundesagentur für Arbeit kannst du dich online arbeitsuchend und arbeitslos melden und das Arbeitslosengeld online beantragen. Du brauchst ein Benutzerkonto und idealerweise den Online-Ausweis. Alternativ geht der Antrag telefonisch oder persönlich in der Agentur für Arbeit.
Führt ein Aufhebungsvertrag zur Sperrzeit?
In der Regel ja. Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, löst sein Arbeitsverhältnis freiwillig auf und riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen nach § 159 SGB III. In dieser Zeit gibt es kein Geld, und die Gesamtdauer verkürzt sich. Nur mit wichtigem Grund entfällt die Sperre.
Wann muss ich mich spätestens melden?
Arbeitsuchend meldest du dich, sobald du von der Kündigung oder dem Vertragsende weißt – spätestens drei Monate vorher. Liegen zwischen Info und Ende weniger als drei Monate, hast du drei Tage Zeit. Arbeitslos meldest du dich persönlich oder online spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Nein, eine Abfindung kürzt das Arbeitslosengeld nicht. Sie ist keine Lohnersatzleistung. Achtung nur, wenn im Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde: Dann kann der Anspruch nach § 158 SGB III eine Zeit lang ruhen – die Auszahlung verschiebt sich, sie entfällt aber nicht.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Du brauchst deinen Personalausweis, deine Steuer-Identifikationsnummer, deine Sozialversicherungsnummer und deine Bankverbindung. Die Arbeitsbescheinigung übermittelt dein Arbeitgeber meist elektronisch. Dazu kommen Kündigung oder Aufhebungsvertrag sowie bei Kindern die passenden Nachweise für den erhöhten Satz. Halte die Unterlagen vor dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit bereit, damit die Zahlung ohne Verzögerung startet.