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Kündigung in der Probezeit: Fristen und deine Rechte

Zwei Wochen Frist, kein Kündigungsschutz: Was bei einer Kündigung in der Probezeit gilt – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit allen Ausnahmen.

Illustration: recht

Die ersten Monate im neuen Job sind ein Test – für beide Seiten. Und in dieser Zeit lässt sich das Arbeitsverhältnis besonders leicht beenden. Kurze Frist, kein Grund nötig. Das klingt hart, hat aber klare Regeln.

Ob du gerade eine Kündigung in der Probezeit bekommen hast oder selbst kündigen willst: Hier erfährst du, welche Fristen gelten, welche Rechte du hast und wo es doch Schutz gibt, den viele nicht auf dem Schirm haben.

Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Die Probezeit-Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. So steht es in § 622 Abs. 3 BGB. Diese Frist gilt für beide Seiten gleich – für die Kündigung in der Probezeit vom Arbeitgeber genauso wie für die Kündigung in der Probezeit vom Arbeitnehmer.

Ein wichtiger Unterschied zu den normalen Fristen: Die zwei Wochen können an jedem beliebigen Kalendertag enden. Nicht nur zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Kündigt dein Arbeitgeber am 10., ist der letzte Arbeitstag der 24. – schlicht 14 Tage später.

Diese kurze Probezeit-Kündigungsfrist ist der Kern der Probezeit. Sie soll beiden Seiten erlauben, sich schnell wieder zu trennen, wenn es nicht passt. Vertrag oder Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen – kürzer als zwei Wochen geht einzelvertraglich aber nicht.

Und noch ein Punkt zur Klarheit: Eine Probezeit ist nicht Pflicht. Steht im Arbeitsvertrag keine, gelten von Anfang an die normalen Kündigungsfristen. Umgekehrt darf die vereinbarte Probezeit höchstens sechs Monate dauern.

Braucht es einen Grund für die Kündigung in der Probezeit?

Illustration: frust
Braucht es einen Grund für die Kündigung in der Probezeit

Nein. In der Probezeit muss niemand einen Kündigungsgrund nennen – weder der Arbeitgeber noch du. Der Grund dafür ist einfach: Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift in den ersten sechs Monaten noch nicht. Diese sechs Monate heißen Wartezeit.

Ohne KSchG bedeutet das für die Kündigung in der Probezeit durch den Arbeitgeber:

  • Es braucht keinen betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Grund.
  • Es gibt keine Sozialauswahl, keine Abmahnung als Vorstufe, keine Anhörung im klassischen Sinn.
  • Die Kündigung ist auch ohne Begründung wirksam, solange die Form stimmt.

Wichtig ist aber die Form. Nach § 623 BGB muss jede Kündigung schriftlich erfolgen – auf Papier, mit eigenhändiger Originalunterschrift. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder WhatsApp ist unwirksam. Das gilt für beide Seiten und ist einer der wenigen Formfehler, an denen eine Probezeit-Kündigung tatsächlich scheitern kann.

Probezeit und Wartezeit – der feine, wichtige Unterschied

Viele werfen zwei Begriffe durcheinander, die nicht dasselbe sind: die Probezeit und die Wartezeit. Beide dauern typischerweise sechs Monate, meinen aber Verschiedenes.

  • Probezeit: eine vertragliche Vereinbarung. Ihre Rechtsfolge ist die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB).
  • Wartezeit: eine gesetzliche Frist des Kündigungsschutzgesetzes. Erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit greift der volle Kündigungsschutz (§ 1 KSchG).

Der Knackpunkt: Auch wenn im Vertrag gar keine Probezeit steht, gilt die sechsmonatige Wartezeit des KSchG trotzdem. In den ersten sechs Monaten hast du also in beiden Fällen keinen vollen Kündigungsschutz – nur die Frist ist ohne Probezeit länger.

Kann ich mich gegen eine Probezeit-Kündigung wehren?

Meistens nicht mit einer klassischen Kündigungsschutzklage. Weil das KSchG in der Probezeit noch nicht greift, muss der Arbeitgeber die Kündigung nicht rechtfertigen – eine Klage auf Unwirksamkeit läuft daher in der Regel ins Leere.

Es gibt aber Fälle, in denen sich eine Klage lohnt. Die probezeit kündigung ist angreifbar, wenn:

  • Ein Formfehler vorliegt, etwa eine Kündigung ohne Originalunterschrift oder per Messenger.
  • Die Kündigung sittenwidrig oder treuwidrig ist, zum Beispiel als Reaktion auf eine berechtigte Beschwerde oder aus diskriminierenden Gründen (AGG).
  • Besonderer Kündigungsschutz greift – dazu gleich mehr.

Merke dir trotzdem eine Frist: Willst du gegen eine Kündigung vorgehen, musst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht einreichen (§ 4 KSchG). Diese Frist gilt auch in der Probezeit. Wer sie verpasst, verliert selbst die wenigen Angriffspunkte, die bleiben.

Wann gilt trotzdem Kündigungsschutz in der Probezeit?

Illustration: lebenslauf
Gilt trotzdem Kündigungsschutz in der Probezeit

Auch in der Probezeit gibt es Personengruppen mit besonderem Kündigungsschutz. Dieser Schutz gilt unabhängig von der Wartezeit – hier ist die kündigung in der probezeit für den arbeitgeber deutlich schwieriger oder ganz ausgeschlossen.

  • Schwangerschaft und Mutterschutz: Nach § 17 MuSchG besteht Kündigungsschutz ab Beginn der Schwangerschaft, auch in der Probezeit. Eine Kündigung ist nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde zulässig – und ohne diese unwirksam.
  • Elternzeit: Wer sich in Elternzeit befindet, ist nach § 18 BEEG besonders geschützt.
  • Betriebsratsmitglieder und Wahlbewerber genießen ebenfalls Sonderschutz.
  • Schwerbehinderte Menschen: Der besondere Schutz über das Integrationsamt greift allerdings erst nach sechs Monaten Beschäftigung – in der reinen Probezeit meist noch nicht.

Wenn einer dieser Fälle auf dich zutrifft, informiere den Arbeitgeber am besten schriftlich und nachweisbar. Bei einer Schwangerschaft etwa kannst du die Mitteilung auch kurz nach Zugang der Kündigung nachholen und die Kündigung so zu Fall bringen.

Kündigung in der Probezeit als Arbeitnehmer

Die kurze Frist wirkt in beide Richtungen – und das ist oft dein Vorteil. Willst du die kündigung in der probezeit als arbeitnehmer selbst aussprechen, brauchst du keinen Grund und nur zwei Wochen Zeit.

Das ist praktisch, wenn du gemerkt hast, dass der Job nicht passt, oder wenn ein besseres Angebot auf dem Tisch liegt. Ein neuer Arbeitgeber kann dich schon 14 Tage nach deiner Kündigung übernehmen.

Worauf du achten musst:

  • Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Auch deine Kündigung per Mail wäre unwirksam.
  • Nachweisbarer Zugang. Übergib die Kündigung persönlich gegen Empfangsbestätigung oder per Einwurf-Einschreiben, damit der Fristbeginn klar ist.
  • Denk an das Arbeitslosengeld. Kündigst du selbst, ohne direkt einen neuen Job zu haben, riskierst du eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Bei einem lückenlosen Anschlussvertrag ist das kein Thema.

Was ist mit dem Arbeitslosengeld nach der Probezeit-Kündigung?

Ob du Arbeitslosengeld bekommst, hängt an der Anwartschaft: In den letzten 30 Monaten musst du mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Zählt hier auch frühere Beschäftigung, kann eine kurze Probezeit trotzdem reichen.

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber droht keine Sperrzeit – du hast die Arbeitslosigkeit ja nicht selbst herbeigeführt. Bei einer Eigenkündigung dagegen kann die Agentur eine Sperre verhängen. In beiden Fällen gilt: sofort arbeitsuchend melden, spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung, um die einwöchige Melde-Sperrzeit zu vermeiden.

Resturlaub und Arbeitszeugnis in der Probezeit

Illustration: ki-anschreiben
Resturlaub und Arbeitszeugnis in der Probezeit

Zwei Ansprüche gehen bei einer Probezeit-Kündigung gern unter, obwohl sie dir zustehen: der Resturlaub und das Arbeitszeugnis.

Beim Urlaub gilt in der Probezeit die Zwölftelregelung, weil die sechsmonatige Wartezeit für den vollen Jahresurlaub noch nicht erfüllt ist. Für jeden vollen Monat der Beschäftigung steht dir ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Bei 24 Urlaubstagen im Jahr sind das zwei Tage pro Monat. Was du bis zum letzten Tag nicht nimmst, wird ausgezahlt.

Auch auf ein Arbeitszeugnis hast du Anspruch – unabhängig von der kurzen Beschäftigungsdauer. Nach § 109 GewO kannst du mindestens ein einfaches, auf Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Bei einer kurzen Probezeit fällt es zwangsläufig knapp aus, gehört aber trotzdem in deine Unterlagen. Fordere es aktiv an, am besten schriftlich.

Aufhebungsvertrag statt Kündigung – Vorsicht in der Probezeit

Manchmal bietet der Arbeitgeber statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag an. Das klingt harmlos und einvernehmlich, hat aber eine Kehrseite, die gerade in der Probezeit teuer werden kann.

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, beendet das Arbeitsverhältnis freiwillig mit. Für die Arbeitsagentur ist das ein Grund für eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld. Das gilt selbst dann, wenn dir sonst ohnehin gekündigt worden wäre.

Der Vorteil einer sauberen Arbeitgeberkündigung: Sie löst keine Sperrzeit aus. Überstürze also nichts, wenn dir ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird. Du bist zu nichts verpflichtet und darfst dir Bedenkzeit nehmen – lass den Vertrag im Zweifel prüfen, bevor du unterschreibst.

Zählt die Probezeit später gegen mich?

Eine berechtigte Sorge: Sieht ein neuer Arbeitgeber die kurze Beschäftigung im Lebenslauf und denkt sich seinen Teil? Ehrliche Antwort: Eine gescheiterte Probezeit ist häufiger, als viele glauben, und in den ersten Monaten trennt man sich oft schlicht, weil die Erwartungen nicht zusammenpassten.

Wichtig ist, wie du damit umgehst. Eine kurze, sachliche Erklärung wirkt souverän – etwa, dass die Rolle inhaltlich anders war als besprochen oder die Teamkonstellation nicht gepasst hat. Kein Schlechtreden des alten Arbeitgebers, kein langes Rechtfertigen. Wer eine kurze Station ruhig und offen einordnet, nimmt ihr die Brisanz.

Bei sehr kurzen Stationen von wenigen Wochen kannst du im Lebenslauf auch mit Jahresangaben statt Monaten arbeiten oder die Station knapp halten. Verschweigen solltest du längere Zeiträume aber nicht – Lücken erklären sich leichter als vertuschte Wahrheiten.

Nach der Kündigung: deine Checkliste

Illustration: gespraech
Nach der Kündigung: deine Checkliste

Damit aus dem Rückschlag kein finanzieller Schaden wird, arbeite diese Punkte zügig ab:

  • Kündigung prüfen: Stimmen Schriftform und Unterschrift? Wurde eine der Ausnahmen wie Schwangerschaft übersehen? Bei Zweifeln zählt die Drei-Wochen-Frist für die Klage.
  • Sofort arbeitsuchend melden: spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung, um eine Melde-Sperrzeit zu vermeiden.
  • Resturlaub und Zeugnis einfordern: beides schriftlich beim Arbeitgeber anfordern.
  • Endabrechnung kontrollieren: Sind Resturlaub und offene Gehaltsbestandteile korrekt abgerechnet?
  • Bewerbungen starten: Je früher, desto kürzer die Lücke. Genau hier setzt der nächste Abschnitt an.

Sonderfall: befristeter Vertrag in der Probezeit

Ein Detail, das viele überrascht: Ein befristeter Arbeitsvertrag kann während der Laufzeit nur ordentlich gekündigt werden, wenn das im Vertrag oder im geltenden Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Fehlt eine solche Klausel, ist auch in der Probezeit keine ordentliche Kündigung möglich – der Vertrag läuft bis zum vereinbarten Ende.

Steht dagegen eine Kündigungsmöglichkeit im befristeten Vertrag, gilt in der Probezeit ebenfalls die Zwei-Wochen-Frist. Prüfe deinen Vertrag also genau: Enthält er überhaupt eine Kündigungsklausel? Ohne sie sitzt ihr beide die Befristung aus.

Das kann für dich Vor- oder Nachteil sein. Willst du raus, bindet dich ein befristeter Vertrag ohne Kündigungsklausel. Fürchtest du dagegen die Kündigung, gibt dir das Fehlen der Klausel eine gewisse Sicherheit bis zum Vertragsende.

Verlängert eine Kündigung die Probezeit?

Nein. Die Probezeit endet mit dem im Vertrag festgelegten Datum, spätestens nach sechs Monaten. Eine Kündigung während der Probezeit verlängert sie nicht – sie beendet das Arbeitsverhältnis unter den Probezeit-Bedingungen.

Umgekehrt gibt es aber eine Grenze für den Arbeitgeber: Läuft die vereinbarte Probezeit ab, kann er sie nicht einfach einseitig verlängern, um weiter mit der kurzen Frist kündigen zu können. Ab dem siebten Monat gelten die normalen Fristen und der volle Kündigungsschutz greift. Wer die Probezeit übersteht, steht ab diesem Zeitpunkt deutlich sicherer da.

Ein häufiges Missverständnis noch: Eine Krankheit während der Probezeit schiebt diese nicht automatisch nach hinten. Nur wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Verlängerung ausdrücklich vereinbaren, kann sich die Probezeit im Rahmen der Sechs-Monats-Grenze verschieben.

Der schnellere Weg zum nächsten Job

Eine Kündigung in der Probezeit ist kein Makel – sie heißt oft nur, dass die Chemie nicht gestimmt hat. Wichtig ist jetzt Tempo. Genau dabei hilft Reoply: Das Tool durchsucht offene Stellen und schreibt dir pro Position einen passenden Lebenslauf plus Anschreiben, die du einzeln freigibst, bevor sie rausgehen. Suchen ist kostenlos, das Bewerben kostet 19 Euro im Monat und ist monatlich kündbar. So überbrückst du die kurze Frist mit gezielten Bewerbungen statt mit Grübeln.

Das Wichtigste in Kürze

In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen nach § 622 Abs. 3 BGB – für beide Seiten, ohne Angabe von Gründen und zu jedem beliebigen Tag. Das Kündigungsschutzgesetz greift in den ersten sechs Monaten noch nicht, weil die Wartezeit läuft. Eine klassische Kündigungsschutzklage hat deshalb selten Erfolg.

Ausnahmen sind Formfehler, Sittenwidrigkeit und besonderer Kündigungsschutz – etwa bei Schwangerschaft, wo der Schutz auch in der Probezeit gilt. Die Schriftform mit Originalunterschrift ist Pflicht, und die dreiwöchige Klagefrist solltest du kennen.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn du glaubst, dass deine Kündigung unwirksam ist – besonders bei Schwangerschaft oder Formfehlern – lass deinen Fall zeitnah von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Die drei Wochen laufen schnell ab.

Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Die Probezeit-Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen nach § 622 Abs. 3 BGB. Sie gilt für beide Seiten und kann an jedem beliebigen Kalendertag enden – nicht nur zum 15. oder Monatsende. Ein Kündigungsgrund muss nicht genannt werden. Ein Tarif- oder Arbeitsvertrag kann abweichende, meist längere Fristen festlegen.

Braucht der Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung in der Probezeit?

Nein. In der Probezeit greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht, weil die sechsmonatige Wartezeit nicht erfüllt ist. Der Arbeitgeber muss keinen Grund nennen und keine Sozialauswahl treffen. Die Kündigung muss aber schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen – eine E-Mail oder WhatsApp reicht nicht.

Kann ich mich gegen eine Kündigung in der Probezeit wehren?

In den meisten Fällen nicht mit einer klassischen Kündigungsschutzklage, weil das KSchG noch nicht gilt. Eine Klage lohnt nur bei Formfehlern, Sittenwidrigkeit oder besonderem Kündigungsschutz – etwa bei Schwangerschaft. Die dreiwöchige Klagefrist ab Zugang der Kündigung solltest du trotzdem im Blick behalten.

Gilt der Kündigungsschutz bei Schwangerschaft auch in der Probezeit?

Ja. Der Mutterschutz nach § 17 MuSchG gilt ab Beginn der Schwangerschaft – auch in der Probezeit. Eine Kündigung ist dann nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde zulässig und in aller Regel unwirksam. Informiere den Arbeitgeber am besten schriftlich über die Schwangerschaft.

Wie lange darf eine Probezeit dauern?

Die Probezeit mit der verkürzten Kündigungsfrist darf höchstens sechs Monate betragen (§ 622 Abs. 3 BGB). Danach gelten automatisch die normalen, längeren Kündigungsfristen. Parallel läuft die sechsmonatige Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes – danach greift der volle Kündigungsschutz. Eine kürzere Probezeit ist erlaubt, eine längere als sechs Monate nicht.

Wann kann ich als Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen?

Jederzeit, mit einer Frist von zwei Wochen zu einem beliebigen Tag. Du brauchst keinen Grund und musst nur die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift wahren. Ein neuer Job kann so schon 14 Tage nach deiner Kündigung starten – die kurze Frist wirkt in beide Richtungen.

Bekomme ich nach einer Kündigung in der Probezeit Arbeitslosengeld?

Ja, wenn du die Anwartschaft erfüllst – also in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versichert warst. Bei einer Arbeitgeberkündigung droht keine Sperrzeit. Kündigst du selbst, kann eine Sperre von bis zu zwölf Wochen greifen. Melde dich sofort arbeitsuchend, um Nachteile zu vermeiden.