Nebenjob: Regeln, Steuern und was der Arbeitgeber wissen muss
Nebenjob neben dem Hauptjob: Wann du ihn melden musst, was mit Steuern und Minijob-Grenze ist und welche Regeln gelten. Der klare Überblick.

Ein bisschen mehr aufs Konto, ein Herzensprojekt nebenbei oder einfach eine zweite Einnahmequelle für unsichere Zeiten – Gründe für einen Nebenjob gibt es viele. Bevor du loslegst, solltest du aber ein paar Regeln kennen. Sonst gibt es Ärger mit dem Arbeitgeber, dem Finanzamt oder der Krankenversicherung. Dieser Artikel zeigt dir, worauf es ankommt.
Muss ich meinen Nebenjob dem Arbeitgeber melden?
Eine generelle gesetzliche Pflicht, jeden Nebenjob zu melden, gibt es nicht. Trotzdem verlangen viele Arbeitsverträge, dass du eine Nebentätigkeit anzeigst oder dir sogar genehmigen lässt. Verbieten kann dein Arbeitgeber sie nur, wenn er ein berechtigtes Interesse hat.
Der Hintergrund: In deiner Freizeit bist du grundsätzlich frei, was du tust. Ein Arbeitsvertrag kann dir nicht pauschal jede Nebentätigkeit untersagen – eine solche Klausel wäre unwirksam. Der Arbeitgeber darf aber ein Anzeige- oder Genehmigungsverfahren vorsehen, damit er prüfen kann, ob seine Interessen berührt sind.
Ein berechtigtes Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn dein Nebenjob:
- in direkter Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber steht (Wettbewerbsverbot),
- dazu führt, dass du die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen überschreitest,
- deine Leistung im Hauptjob spürbar beeinträchtigt,
- in deiner eigentlichen Krankschreibungszeit stattfindet.
Mein Rat: Schau in deinen Arbeitsvertrag. Steht dort eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht, halte dich daran und informiere deinen Arbeitgeber schriftlich. Das ist kein Bitten um Erlaubnis für alles, sondern schafft Klarheit – und schützt dich vor dem Vorwurf, etwas verheimlicht zu haben.
Was ist das Wettbewerbsverbot und warum ist es so wichtig?

Während dein Arbeitsverhältnis läuft, darfst du deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Das nennt sich Wettbewerbsverbot und gilt auch ohne ausdrückliche Klausel im Vertrag. Ein Nebenjob in derselben Branche, der deinem Arbeitgeber schadet, ist tabu.
Ein Beispiel: Du arbeitest tagsüber in einer Marketingagentur und willst abends für einen direkten Wettbewerber freiberuflich tätig werden. Das ist heikel, denn hier fließt womöglich Wissen ab, und du hilfst der Konkurrenz. Ein neutraler Nebenjob – etwa Kellnern, Nachhilfe oder ein Job in einer ganz anderen Branche – ist dagegen unproblematisch.
Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses gilt das Wettbewerbsverbot nur weiter, wenn ihr ein sogenanntes nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart habt – und der Arbeitgeber muss dir dafür eine Entschädigung zahlen. Ohne diese Vereinbarung bist du nach dem Ausscheiden frei.
Wie viel darf ich im Minijob dazuverdienen?
Die Minijob-Grenze liegt bei 556 Euro im Monat. Bis zu diesem Betrag ist dein Job sozialversicherungsfrei und wird in der Regel pauschal versteuert. Das heißt: Für dich bleibt netto praktisch gleich brutto.
Die 556-Euro-Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und wird angehoben, wenn dieser steigt. Rechne mit einem Jahresrahmen: 556 Euro im Monatsdurchschnitt ergeben eine jährliche Verdienstgrenze. In einzelnen Monaten darfst du gelegentlich mehr verdienen, solange du im Jahresschnitt unter der Grenze bleibst – etwa bei einer saisonalen Spitze.
Wichtig, wenn du schon einen Hauptjob hast: Neben deiner sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist genau ein Minijob abgabenbegünstigt. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und dann normal sozialversicherungspflichtig. Ein Minijob neben dem Hauptjob – ja. Zwei oder drei parallel – die Rechnung geht so nicht auf.
Wie werden Nebenjobs versteuert?
Das hängt von der Art des Nebenjobs ab. Ein Minijob wird meist pauschal vom Arbeitgeber versteuert und ist für dich abgabenfrei. Ein zweiter regulärer Job neben dem Hauptjob läuft dagegen über Steuerklasse VI – und die hat es in sich.
In Steuerklasse VI gibt es keine Freibeträge, deshalb sind die Abzüge hoch. Auf den ersten Blick wirkt das ungerecht. Der Trick: Über deine jährliche Steuererklärung wird alles zusammengerechnet, und zu viel gezahlte Lohnsteuer bekommst du oft zurück. Steuerklasse VI ist also keine endgültige Belastung, sondern eher eine Vorauszahlung.
Ein Überblick, wie die gängigen Varianten steuerlich laufen:
- Minijob bis 556 Euro: pauschal versteuert, für dich in der Regel abgabenfrei.
- Zweiter sozialversicherungspflichtiger Job: Steuerklasse VI, hohe Abzüge, Ausgleich über die Steuererklärung.
- Selbstständige Nebentätigkeit: Du versteuerst den Gewinn selbst über die Einkommensteuererklärung, ab bestimmten Grenzen kommt die Umsatzsteuer ins Spiel.
Für die genaue Berechnung in deinem Fall lohnt sich der Gang zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung. Zum Einordnen: Das mittlere Bruttojahresgehalt in Deutschland liegt laut Statistischem Bundesamt bei 54.066 Euro – ein Nebenjob verschiebt deine gesamte Steuerlast, also plane ihn nicht ohne Blick aufs große Ganze.
Wie viele Stunden darf ich mit Haupt- und Nebenjob arbeiten?

Haupt- und Nebenjob zählen bei der Arbeitszeit zusammen. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt werktäglich grundsätzlich 8 Stunden, in Ausnahmen bis zu 10 Stunden. Im Durchschnitt darfst du dauerhaft nicht über 48 Stunden pro Woche kommen.
Das überrascht viele: Deine beiden Jobs werden nicht getrennt betrachtet. Arbeitest du im Hauptjob acht Stunden und hängst am selben Tag noch drei Stunden Nebenjob dran, bist du bei elf Stunden – und damit über der zulässigen Höchstgrenze. Das Arbeitszeitgesetz schützt deine Gesundheit, deshalb gelten die Grenzen für dich als Person, nicht pro Arbeitgeber.
Auch die Ruhezeit zählt: Zwischen dem Ende des einen und dem Beginn des nächsten Arbeitstags müssen grundsätzlich elf Stunden ununterbrochene Ruhe liegen – über beide Jobs hinweg. Und der Sonntag bleibt in der Regel geschützt. Wer diese Grenzen dauerhaft reißt, riskiert Probleme für sich und beide Arbeitgeber.
Darf ich während der Krankschreibung im Nebenjob arbeiten?
Nein. Wenn du im Hauptjob krankgeschrieben bist, darfst du auch im Nebenjob nicht arbeiten – jedenfalls dann nicht, wenn die Tätigkeit deine Genesung gefährdet oder verzögert. Die Krankschreibung gilt für deine Arbeitskraft insgesamt, nicht nur für einen Job.
Das klingt hart, ist aber logisch: Bist du zu krank, um im Büro zu sitzen, kannst du nicht abends fit genug fürs Kellnern sein. Wer trotz Krankschreibung im Nebenjob jobbt und dabei erwischt wird, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung – in beiden Jobs. Der Vorwurf lautet dann, du hättest deine Genesung bewusst hinausgezögert oder die Krankheit vorgetäuscht.
Es gibt seltene Ausnahmen, etwa wenn die Nebentätigkeit deiner Genesung sogar guttut und ärztlich unbedenklich ist. Verlass dich darauf aber nicht auf eigene Faust. Im Zweifel gilt: Krankschreibung heißt Pause – für beide Jobs.
Bekomme ich im Nebenjob auch Urlaub und Lohnfortzahlung?
Ja. Auch im Nebenjob und im Minijob hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub und im Krankheitsfall auf Entgeltfortzahlung. Diese Rechte gelten für jedes Arbeitsverhältnis, unabhängig vom Umfang.
Beim Urlaub richtet sich dein Anspruch nach deinen Arbeitstagen pro Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche stehen dir mindestens 20 Urlaubstage im Jahr zu, arbeitest du nur an zwei Tagen, sind es entsprechend anteilig weniger. Der gesetzliche Mindesturlaub wird also nicht gestrichen, nur weil es ein kleiner Job ist.
Auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt: Nach vier Wochen ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses zahlt dir der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang dein Entgelt weiter, wenn du krank wirst. Diese Rechte werden im Nebenjob oft übersehen – frag aktiv danach, sie stehen dir zu.
Nebenjob als Arbeitsloser oder in Elternzeit: Was ist erlaubt?

Auch wer Arbeitslosengeld bezieht oder in Elternzeit ist, darf oft dazuverdienen – aber es gibt Anrechnungsregeln und Grenzen. Wichtig ist, dass du den Nebenjob vorher meldest und die zulässigen Stundengrenzen einhältst.
Beim Arbeitslosengeld gibt es einen Freibetrag, bis zu dem dein Zuverdienst nicht angerechnet wird. Verdienst du mehr, wird der übersteigende Teil vom Arbeitslosengeld abgezogen. Außerdem darfst du als arbeitslos gemeldete Person nur begrenzt arbeiten, sonst giltst du nicht mehr als arbeitslos. Melde jeden Nebenverdienst der Agentur für Arbeit, sonst drohen Rückforderungen.
In der Elternzeit ist eine Teilzeittätigkeit bis zu einer bestimmten Wochenstundenzahl möglich, und beim Elterngeld gelten eigene Anrechnungsregeln. Auch hier gilt: vorher informieren, den Arbeitgeber und die zuständige Stelle einbeziehen und nichts auf Verdacht machen.
Nebenjob oder selbstständige Nebentätigkeit: Was passt zu mir?
Ein Nebenjob als Angestellter und eine selbstständige Nebentätigkeit sind zwei verschiedene Wege. Als Angestellter bist du weisungsgebunden und sozial abgesichert, als Selbstständiger flexibler, aber auch selbst für Steuern und Absicherung verantwortlich. Welcher Weg passt, hängt von deiner Situation ab.
Im angestellten Nebenjob – etwa als Aushilfe oder im Minijob – hast du feste Arbeitszeiten, einen Chef, der sagt, was zu tun ist, und den Schutz des Arbeitsrechts mit Urlaub und Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber kümmert sich um die Anmeldung und einen Teil der Abgaben. Das ist der unkompliziertere Weg, wenn du einfach ein paar Stunden dazuverdienen willst.
Die selbstständige Nebentätigkeit gibt dir mehr Freiheit: Du bestimmst, wann und für wen du arbeitest, etwa als freie Texterin, Fotograf oder mit einem kleinen Onlineshop. Dafür trägst du mehr Verantwortung. Du musst dich beim Finanzamt melden, deine Einnahmen selbst versteuern, gegebenenfalls ein Gewerbe anmelden und dich um deine Absicherung kümmern. Prüfe außerdem, ob dein Arbeitsvertrag hier eine Anzeigepflicht vorsieht.
Mein Rat: Für einen gelegentlichen Zuverdienst ist der angestellte Minijob oft der einfachste Einstieg. Willst du dagegen etwas Eigenes aufbauen und langfristig wachsen lassen, kann sich die Selbstständigkeit lohnen – dann aber mit ordentlicher Planung und im Zweifel mit Rat vom Steuerberater.
Nebenjob von zuhause und im Homeoffice
Viele suchen gezielt einen Nebenjob von zuhause – ortsunabhängig, ohne Anfahrt, abends nach dem Hauptjob. Möglich ist das etwa in der Kundenbetreuung, im Texten, in der Dateneingabe oder im Online-Support. Rechtlich gelten dieselben Regeln wie für jeden anderen Nebenjob: Anzeigepflicht im Arbeitsvertrag prüfen, Arbeitszeitgrenzen einhalten und das Wettbewerbsverbot beachten. Ein Homeoffice-Nebenjob spart Wege, verführt aber dazu, die Elf-Stunden-Ruhezeit zu übersehen, weil der Laptop immer griffbereit ist. Rechne deine Gesamtstunden aus beiden Jobs ehrlich zusammen, sonst reißt du die Höchstgrenze schneller als gedacht.
Nebenjob in der Nähe finden
Wer lieber vor Ort jobbt, sucht einen Nebenjob in der Nähe – im Einzelhandel, in der Gastronomie, als Aushilfe im Lager oder im Lieferdienst. Der Vorteil: kurze Wege, feste Zeiten und oft schnelle Einarbeitung. Achte auch hier auf die 556-Euro-Grenze, wenn es ein Minijob sein soll, und darauf, dass Haupt- und Nebenjob zusammen die zulässige Arbeitszeit nicht sprengen. Freie Stellen findest du in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, in lokalen Aushängen oder über Portale, in denen du nach Postleitzahl filterst.
Online-Nebenjob: seriös dazuverdienen
Ein Online-Nebenjob klingt verlockend, doch hier tummeln sich auch unseriöse Angebote. Seriös sind etwa freies Texten, Grafik, Programmierung, virtuelle Assistenz oder Nachhilfe per Video – Tätigkeiten mit echtem Gegenwert. Finger weg von Angeboten, die vorab Geld verlangen, unrealistische Verdienste versprechen oder deine Kontodaten für angebliche Überweisungen wollen. Steuerlich gilt: Ein Online-Job kann angestellt oder selbstständig sein. Als Selbstständiger meldest du dich beim Finanzamt und versteuerst deinen Gewinn selbst. Prüfe vorab, ob dein Arbeitsvertrag eine Anzeigepflicht vorsieht.
Nebenjob am Wochenende oder als Rentner
Ein Nebenjob am Wochenende ist beliebt, weil er sich gut neben einen Vollzeitjob legen lässt. Beachte aber, dass der Sonntag arbeitsrechtlich besonders geschützt ist und die Ruhezeiten trotzdem gelten – dauerhaft sieben Tage die Woche zu arbeiten, ist nicht erlaubt. Auch Rentner dürfen dazuverdienen: Wer die reguläre Altersrente bezieht, kann inzwischen unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Kürzung der Rente. Bei einer vorgezogenen Rente lohnt der Blick auf die Steuer, denn Rente und Lohn zusammen erhöhen dein zu versteuerndes Einkommen.
Welche Fehler solltest du beim Nebenjob vermeiden?
Die häufigsten Probleme beim Nebenjob entstehen nicht aus bösem Willen, sondern aus Unwissen. Wer die Regeln kennt, umgeht sie leicht. Diese Stolperfallen tauchen immer wieder auf – und lassen sich alle vermeiden.
- Anzeigepflicht ignorieren: Wenn dein Arbeitsvertrag eine Anzeige oder Genehmigung verlangt und du den Nebenjob verschweigst, riskierst du eine Abmahnung. Informiere deinen Hauptarbeitgeber schriftlich.
- Arbeitszeitgrenzen reißen: Haupt- und Nebenjob zusammen dürfen die gesetzlichen Höchstgrenzen nicht dauerhaft überschreiten. Rechne deine Gesamtstunden ehrlich zusammen.
- Zweiten Minijob unterschätzen: Neben dem Hauptjob ist nur ein Minijob abgabenbegünstigt. Ein zweiter wird zusammengerechnet und wird sozialversicherungspflichtig.
- Krankschreibung missachten: Im Nebenjob zu arbeiten, während du im Hauptjob krankgeschrieben bist, kann beide Jobs kosten.
- Steuererklärung vergessen: Gerade bei Steuerklasse VI holst du dir über die Steuererklärung oft Geld zurück. Wer sie sich spart, verschenkt bares Geld.
Wenn du diese fünf Punkte im Blick behältst, ist ein Nebenjob unproblematisch. Es geht nicht darum, alles perfekt zu machen, sondern darum, an den entscheidenden Stellen ehrlich und informiert zu handeln.
Wie melde ich einen Nebenjob richtig an?

Einen Minijob meldet dein Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale an, um die Anmeldung musst du dich dabei meist nicht selbst kümmern. Deine Aufgabe ist es, ehrlich anzugeben, ob und wo du schon beschäftigt bist. Bei selbstständigen Nebentätigkeiten kommt eine Meldung beim Finanzamt dazu.
So gehst du Schritt für Schritt vor:
- Arbeitsvertrag prüfen: Gibt es eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht? Wenn ja, den Hauptarbeitgeber schriftlich informieren.
- Beim neuen Arbeitgeber angeben, ob du bereits einen Hauptjob oder weitere Minijobs hast – das entscheidet über Steuer und Sozialabgaben.
- Bei selbstständiger Tätigkeit den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ausfüllen, gegebenenfalls ein Gewerbe anmelden.
- Wenn du Sozialleistungen beziehst, den Nebenverdienst der zuständigen Stelle melden.
Klingt nach Bürokratie, ist aber schnell erledigt – und schützt dich vor bösen Überraschungen. Ehrlichkeit an den richtigen Stellen ist beim Nebenjob die halbe Miete.
Ein Punkt, den viele vergessen: Auch deine Krankenkasse ist manchmal wichtig, besonders wenn du familienversichert bist oder mehrere Jobs kombinierst. Eine kurze Nachfrage dort klärt, ob sich an deinem Versicherungsstatus etwas ändert. Lieber einmal zu viel gefragt als später eine Nachzahlung riskiert – so bleibt dein Nebenverdienst am Ende wirklich ein Plus und keine Quelle für Überraschungen.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick zu Nebenjobs in Deutschland, Stand Juli 2026, und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die genaue Behandlung hängt von deinem Einzelfall ab, und Grenzwerte wie die Minijob-Grenze können sich ändern. Bei konkreten Fragen wende dich an eine Anwaltskanzlei, einen Lohnsteuerhilfeverein, deine Krankenkasse oder die zuständige Behörde.
Der schnellere Weg
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Häufige Fragen
Muss ich meinen Nebenjob dem Arbeitgeber melden?
Eine generelle Meldepflicht gibt es nicht, aber viele Arbeitsverträge verlangen, dass du eine Nebentätigkeit anzeigst. Der Arbeitgeber kann sie nur untersagen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat, etwa bei Konkurrenztätigkeit oder Überschreiten der Arbeitszeitgrenzen. Ein pauschales Verbot jeder Nebentätigkeit ist unwirksam.
Wie viel darf ich im Minijob steuerfrei dazuverdienen?
Die Minijob-Grenze liegt bei 556 Euro im Monat. Bis zu diesem Betrag ist der Job sozialversicherungsfrei und wird meist pauschal versteuert, sodass für dich netto gleich brutto bleibt. Wichtig: Neben einem Hauptjob ist nur ein Minijob abgabenbegünstigt, jeder weitere wird anders behandelt.
Wie werden Nebenjobs versteuert?
Ein Minijob wird in der Regel pauschal vom Arbeitgeber versteuert und ist für dich abgabenfrei. Ein zweiter regulärer Job neben dem Hauptjob läuft über Steuerklasse VI, in der die Abzüge hoch sind. Über die Steuererklärung kannst du zu viel gezahlte Steuer aber oft zurückholen.
Wie viele Stunden darf ich mit Haupt- und Nebenjob arbeiten?
Haupt- und Nebenjob zählen bei der Arbeitszeit zusammen. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt werktäglich grundsätzlich 8 Stunden, in Ausnahmen bis 10 Stunden. Im Schnitt darfst du 48 Stunden pro Woche nicht dauerhaft überschreiten. Auch die elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen gelten über beide Jobs hinweg.
Darf ich während der Krankschreibung im Nebenjob arbeiten?
Nein, wenn du im Hauptjob krankgeschrieben bist, darfst du auch im Nebenjob nicht arbeiten, sofern die Tätigkeit deine Genesung gefährdet oder verzögert. Wer trotz Krankschreibung im Nebenjob jobbt, riskiert eine Abmahnung oder Kündigung. Die Krankschreibung gilt für deine Arbeitskraft insgesamt.
Bekomme ich im Nebenjob auch Urlaub?
Ja. Auch in einem Minijob oder Nebenjob hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub, gestaffelt nach deinen Arbeitstagen pro Woche. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es mindestens 20 Urlaubstage im Jahr, bei weniger Tagen entsprechend anteilig weniger. Der gesetzliche Mindesturlaub gilt für jedes Arbeitsverhältnis.
Welche Nebenjobs kann ich von zuhause aus machen?
Von zuhause aus eignen sich Nebenjobs wie Kundenbetreuung, Texten, Dateneingabe, virtuelle Assistenz, Grafik oder Online-Nachhilfe. Rechtlich gelten dieselben Regeln wie überall: Prüfe die Anzeigepflicht im Arbeitsvertrag, halte die Arbeitszeitgrenzen ein und beachte das Wettbewerbsverbot. Seriöse Anbieter verlangen nie Vorkasse und versprechen keine unrealistischen Verdienste.
Dürfen Rentner einen Nebenjob haben?
Ja. Rentner dürfen einen Nebenjob ausüben, etwa als Minijob bis 556 Euro. Wer die reguläre Altersrente bezieht, kann sogar unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei einer vorgezogenen Rente solltest du die Steuer im Blick behalten, weil Rente und Arbeitslohn zusammengerechnet dein zu versteuerndes Einkommen erhöhen.


