Überstunden: Wann sie bezahlt werden müssen und was gilt
Müssen Überstunden bezahlt werden? Wann Auszahlung, wann Freizeitausgleich gilt, was das ArbZG erlaubt und warum Überstunden fast nie steuerfrei sind.

Feierabend war eigentlich um 17 Uhr. Jetzt ist es 19:30 Uhr, und das nicht zum ersten Mal diese Woche. Die große Frage danach: Bekomme ich das eigentlich bezahlt? Oder war das jetzt geschenkte Zeit? Die Antwort ist leider nicht immer ja, aber sie ist klarer, als viele denken.
Dieser Artikel bringt Ordnung ins Thema Überstunden und Mehrarbeit. Du erfährst, wann Überstunden bezahlt werden müssen, wann stattdessen Freizeitausgleich gilt, wie viele Stunden das Gesetz überhaupt erlaubt, wann Ansprüche verfallen und warum die Idee der steuerfreien Überstunden ein Missverständnis ist.
Was zählt überhaupt als Überstunde oder Mehrarbeit?
Eine Überstunde ist jede Arbeitszeit, die über deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht. Der Begriff Mehrarbeit meint im engeren Sinn die Arbeit über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus, wird im Alltag aber oft gleichbedeutend mit Überstunden verwendet. Entscheidend ist: Es geht um Zeit, die über dein normales Soll hinausgeht.
Ein Beispiel: Wenn dein Vertrag 40 Stunden pro Woche vorsieht und du 45 arbeitest, sind das fünf Überstunden. Arbeitest du in Teilzeit 20 Stunden und leistest 25, sind das ebenfalls fünf Überstunden über deiner vereinbarten Zeit. Für die Frage der Bezahlung kommt es dann darauf an, ob diese Stunden angeordnet, vereinbart oder geduldet wurden.
Müssen Überstunden bezahlt werden?

Nicht automatisch. Ein Anspruch auf Vergütung von Überstunden besteht nur, wenn sie vereinbart, angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet wurden und dem Arbeitgeber bekannt waren. Ob die Auszahlung der Überstunden in Geld oder als Freizeitausgleich erfolgt, hängt von deinem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab.
Das ist die zentrale Regel, und sie überrascht viele. Wer aus eigenem Antrieb länger bleibt, ohne dass der Arbeitgeber das will oder weiß, hat oft keinen Vergütungsanspruch. Umgekehrt gilt: Weiß der Chef, dass du regelmäßig zwei Stunden länger machst, und lässt es geschehen, gilt das als Duldung, und die Überstunden sind zu vergüten.
Auszahlung oder Freizeitausgleich?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein Wahlrecht, wenn der Vertrag es zulässt: Er kann Überstunden auszahlen oder durch Freizeit ausgleichen. Viele Verträge und Tarifverträge sehen den Freizeitausgleich als Regelfall vor, gerade bei Gleitzeit über ein Arbeitszeitkonto. Eine echte Auszahlung der Überstunden kommt oft erst dann, wenn ein Abbau durch Freizeit nicht mehr möglich ist, etwa zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
Ob es für Überstunden einen Zuschlag gibt, also mehr als deinen normalen Stundenlohn, ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sondern nur aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung. Ohne eine solche Regelung wird die Überstunde in der Regel mit dem normalen Stundenlohn vergütet, ohne Aufschlag.
Wie viele Überstunden sind gesetzlich erlaubt?
Das Arbeitszeitgesetz zieht klare Grenzen. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag eingehalten werden. Diese Grenzen gelten zwingend, unabhängig davon, was du oder dein Arbeitgeber vereinbart haben.
Weitere gesetzliche Schranken schützen deine Erholung:
- zwischen zwei Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von grundsätzlich elf Stunden liegen
- Pausen sind Pflicht: mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden
- der Sonntag ist grundsätzlich arbeitsfrei, mit branchenabhängigen Ausnahmen
Rechnerisch ergibt sich als Werktage-Höchstgrenze über sechs Werktage von Montag bis Samstag eine Obergrenze, die deutlich über der üblichen 40-Stunden-Woche liegt. Wer regelmäßig darüber hinaus arbeitet, bewegt sich außerhalb dessen, was das Gesetz erlaubt.
Muss mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit erfassen?
Ja. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit ihrer Beschäftigten einzurichten. Diese Pflicht folgt aus dem Arbeitsschutzgesetz im Licht des europäischen Rechts und gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Erfasst werden müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.
Für dich ist das ein handfester Vorteil beim Thema Überstunden. Je klarer die Arbeitszeit dokumentiert ist, desto leichter lässt sich belegen, wann du über deine reguläre Zeit hinaus gearbeitet hast. Die Erfassung darf zwar an dich delegiert werden, die Verantwortung dafür bleibt aber beim Arbeitgeber. Führt er kein System, stärkt das im Streitfall deine eigenen Aufzeichnungen.
Wichtig ist die Abgrenzung: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung sagt nichts darüber aus, ob deine Überstunden bezahlt werden. Sie schafft nur Transparenz. Ob eine Vergütung fließt, richtet sich weiterhin danach, ob die Mehrarbeit angeordnet oder geduldet war und was Vertrag oder Tarif regeln.
Sind Überstunden steuerfrei?

Nein. Überstunden sind steuer- und sozialabgabenpflichtig wie jeder andere Arbeitslohn. Der Grundlohn für geleistete Mehrarbeit landet ganz normal in der Lohnabrechnung und wird versteuert. Die verbreitete Vorstellung von steuerfreien Überstunden beruht auf einer Verwechslung mit den Zuschlägen.
Denn teilweise steuerfrei sind nach § 3b EStG nur bestimmte Zuschläge, und zwar für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, jeweils bis zu gesetzlich festgelegten Prozentsätzen des Grundlohns. Steuerfrei ist also nicht die Überstunde selbst, sondern nur der Zuschlag, der obendrauf für die ungünstige Arbeitszeit gezahlt wird. Wer nach steuerfrei Überstunden sucht, meint fast immer diese Zuschläge.
Was gilt für Überstunden an Sonn- und Feiertagen sowie bei Urlaub?
Sonntage und gesetzliche Feiertage sind nach dem Arbeitszeitgesetz grundsätzlich arbeitsfrei. Nur in bestimmten Branchen, etwa Pflege, Gastronomie oder Notdiensten, ist Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt, dann aber mit Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Für Zuschläge an diesen Tagen gilt dasselbe wie sonst: Sie ergeben sich nur aus Tarif- oder Arbeitsvertrag, nicht aus dem Gesetz.
Steuerlich sind hier die bereits erwähnten Zuschläge nach § 3b EStG interessant, denn Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei. Wer solche Arbeit leistet, sollte auf der Lohnabrechnung prüfen, ob der Arbeitgeber diese Zuschläge korrekt und getrennt ausweist.
Und wie steht es um Überstunden im Verhältnis zu Urlaub und Krankheit? Für Urlaubs- und Krankheitstage entstehen keine Überstunden, weil du an diesen Tagen deine reguläre Sollzeit gutgeschrieben bekommst, nicht mehr. Ein Arbeitszeitkonto darf durch Urlaub oder Krankheit also nicht ins Minus rutschen. Umgekehrt kannst du angesammelte Überstunden je nach Regelung durch zusätzliche freie Tage abbauen, das ist der klassische Freizeitausgleich.
Verfallen Überstunden mit der Zeit?
Ja, sie können verfallen. Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten sogenannte Ausschlussfristen, oft drei Monate. Wer seine Überstunden nicht innerhalb dieser Frist schriftlich geltend macht, verliert den Anspruch, selbst wenn die Stunden unstrittig geleistet wurden. Genau deshalb ist Dokumentation so wichtig.
So sicherst du deine Ansprüche:
- führe selbst ein Arbeitszeitkonto mit Datum, Beginn, Ende und Anlass jeder Überstunde
- lass dir angeordnete Überstunden möglichst per E-Mail bestätigen
- prüfe deinen Arbeitsvertrag auf Ausschlussfristen und mache Ansprüche rechtzeitig schriftlich geltend
- bei Ende des Arbeitsverhältnisses: offene, vergütungspflichtige Überstunden ausdrücklich einfordern
Im Streitfall trägst du die Beweislast. Du musst darlegen, wann du wie lange gearbeitet hast und dass der Arbeitgeber die Mehrarbeit angeordnet oder geduldet hat. Eine lückenlose eigene Aufzeichnung ist dabei dein stärkstes Argument.
Was gilt bei der Klausel mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten?

Solche Pauschalabgeltungsklauseln stehen in vielen Arbeitsverträgen, sind aber häufig unwirksam. Nach der Rechtsprechung ist eine Klausel nur wirksam, wenn für dich klar erkennbar ist, wie viele Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollen. Eine Formulierung, die pauschal alle oder erforderliche Überstunden abgilt, ist meist zu unbestimmt und damit intransparent.
Ist die Klausel unwirksam, kann das für dich bares Geld bedeuten: Dann sind die tatsächlich geleisteten Überstunden nach den normalen Regeln zu vergüten, sofern sie angeordnet oder geduldet waren. Wirksam sind dagegen oft Klauseln, die eine konkrete Zahl nennen, etwa dass bis zu zehn Überstunden im Monat mit dem Gehalt abgegolten sind. Lies deinen Vertrag also genau.
Eine weitere Grenze zieht die Rechtsprechung bei sehr gut verdienenden Beschäftigten. Wer deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, muss ohne besondere Vereinbarung nicht mit einer gesonderten Vergütung jeder Überstunde rechnen, weil hier eine Abgeltung durch das hohe Gehalt naheliegt. Für die allermeisten Arbeitnehmer gilt das aber nicht.
Ein Rechenbeispiel: Was sind meine Überstunden wert?
Ein einfaches Beispiel macht das Thema greifbar. Angenommen, du verdienst 3.400 Euro brutto im Monat bei einer 40-Stunden-Woche. Umgerechnet sind das rund 173 Arbeitsstunden im Monat, also etwa 19,65 Euro pro Stunde. Leistest du in einem Monat 15 vergütungspflichtige Überstunden ohne vereinbarten Zuschlag, ergibt das grob 295 Euro brutto zusätzlich.
Sieht dein Tarif- oder Arbeitsvertrag einen Zuschlag von 25 Prozent für Überstunden vor, steigt der Stundenwert auf rund 24,56 Euro, und dieselben 15 Stunden bringen etwa 368 Euro brutto. Ob es einen solchen Zuschlag gibt, hängt allein von deinem Vertrag ab, das Gesetz schreibt ihn nicht vor. Rechne solche Beträge immer brutto, denn Steuern und Sozialabgaben ziehen einen Teil ab.
Wichtig: Statt der Auszahlung kann der Arbeitgeber, wenn der Vertrag es zulässt, auch Freizeitausgleich gewähren. Fünfzehn Überstunden entsprechen dann knapp zwei zusätzlichen freien Tagen. Ob Geld oder Freizeit, richtet sich nach der vertraglichen Regelung, nicht nach deinem Wunsch allein.
Was gilt bei Überstunden in Teilzeit und im Minijob?
Auch in Teilzeit und im Minijob leistest du Überstunden, sobald du über deine vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitest. Die Regeln zur Vergütung gelten hier genauso: Überstunden müssen vereinbart, angeordnet oder geduldet sein, damit ein Anspruch entsteht. Teilzeitkräfte dürfen dabei nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte.
Beim Minijob gibt es eine wichtige Besonderheit: Regelmäßige Überstunden können die Verdienstgrenze überschreiten. Wird die Grenze durch die zusätzlichen Stunden dauerhaft gerissen, ist der Job womöglich kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Wer als Minijobber ständig Überstunden macht, sollte deshalb genau auf den Monatsverdienst achten.
So dokumentierst du deine Überstunden richtig

Weil du im Streitfall die Beweislast trägst, ist die eigene Dokumentation dein wichtigstes Werkzeug. Verlass dich nicht allein auf das System des Arbeitgebers, sondern führe parallel eine eigene Aufzeichnung. Sie kostet dich täglich zwei Minuten und kann im Ernstfall über mehrere hundert Euro entscheiden.
Eine gute Überstundenaufzeichnung enthält:
- Datum, Beginn und Ende deiner Arbeitszeit an jedem Tag
- die Länge der Pausen, damit die reine Arbeitszeit sauber berechnet werden kann
- den Anlass der Überstunden, etwa ein Projekt oder eine Anweisung des Vorgesetzten
- wer die Mehrarbeit angeordnet oder davon gewusst hat
Sichere dir außerdem, wo es geht, schriftliche Spuren: eine E-Mail des Chefs, in der er länger bleiben bittet, oder ein Chatverlauf. Solche Belege verwandeln deine Aufzeichnung von einer Behauptung in einen Nachweis. Und mach deine Ansprüche rechtzeitig geltend, bevor eine Ausschlussfrist sie verfallen lässt.
Was tun, wenn der Arbeitgeber Überstunden nicht bezahlt?
Weigert sich der Arbeitgeber, deine berechtigten Überstunden zu vergüten oder auszugleichen, gehst du am besten in Stufen vor, ruhig und schriftlich. Vorschnelles Eskalieren schadet oft mehr, als es nützt, gerade solange du noch im Betrieb bist.
Ein bewährtes Vorgehen:
- Stelle deine Ansprüche schriftlich und konkret dar, mit Datum, Stundenzahl und Anlass, und setze eine angemessene Frist zur Zahlung.
- Berufe dich auf deine Dokumentation und, falls vorhanden, auf die Zeiterfassung des Arbeitgebers sowie auf E-Mails, die die Anordnung belegen.
- Beachte die Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag, damit dein Anspruch nicht verfällt.
- Zieh bei Bedarf den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder einen Fachanwalt hinzu und denke an die Möglichkeit einer Klage vor dem Arbeitsgericht.
Solange das Arbeitsverhältnis läuft, ist ein sachliches Gespräch oft der schnellste Weg. Erst wenn das nichts bringt, lohnt der formale Weg. Wichtig bleibt in jeder Stufe: Ohne saubere Aufzeichnung deiner Arbeitszeit stehst du schwächer da, mit ihr deutlich stärker.
Der schnellere Weg, wenn Überstunden zur Dauerlast werden
Ständige unbezahlte Überstunden sind oft ein Zeichen, dass die Stelle mehr nimmt als sie gibt. Wenn du merkst, dass sich daran nichts ändert, ist ein Wechsel manchmal die gesündere Entscheidung. Reoply macht dir die Suche leicht: Das Tool durchforstet Jobquellen wie die Bundesagentur für Arbeit und schreibt pro passender Stelle einen individuellen Lebenslauf plus Anschreiben, freigeben tust du jede Bewerbung selbst. So findest du nebenbei einen Arbeitgeber, der deine Zeit besser behandelt. Suchen ist kostenlos, das Bewerben kostet 19 Euro im Monat und ist monatlich kündbar.
Hinweis
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick mit Stand Juli 2026. Ob und wie deine Überstunden zu vergüten sind, hängt von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und den Umständen im Einzelfall ab. Dies ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Ansprüchen wende dich an deine Gewerkschaft, den Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Häufige Fragen
Müssen Überstunden immer bezahlt werden?
Nein, nicht automatisch. Ein Anspruch auf Bezahlung besteht, wenn die Mehrarbeit vereinbart, angeordnet oder zumindest geduldet wurde und der Arbeitgeber sie kannte. Ob die Auszahlung der Überstunden in Geld oder als Freizeitausgleich erfolgt, richtet sich nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Ohne solche Grundlage ist die Vergütung nicht garantiert.
Sind Überstunden steuerfrei?
Nein. Überstunden selbst sind ganz normal steuer- und sozialabgabenpflichtig, der Grundlohn dafür wird wie regulärer Arbeitslohn behandelt. Steuerfrei sind nur bestimmte Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 3b EStG, und das auch nur bis zu festgelegten Grenzen. Der Mythos steuerfreie Überstunden hält sich hartnäckig, stimmt aber so nicht.
Wie viele Überstunden sind erlaubt?
Das Arbeitszeitgesetz erlaubt in § 3 ArbZG grundsätzlich acht Stunden werktäglich. Die Arbeitszeit darf auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn im Schnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Diese Höchstgrenzen gelten unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht.
Verfallen Überstunden, wenn ich sie nicht abbaue?
Sie können verfallen, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag kurze Ausschlussfristen vorsehen, oft drei Monate. Deshalb ist es wichtig, Überstunden schriftlich zu dokumentieren und rechtzeitig geltend zu machen. Endet das Arbeitsverhältnis, sind nicht abgebaute und vergütungspflichtige Überstunden in der Regel auszuzahlen, sofern der Anspruch nicht verfallen ist.
Kann mein Arbeitgeber Überstunden einfach anordnen?
Nur in Grenzen. Ohne Regelung im Arbeitsvertrag darf der Arbeitgeber Überstunden grundsätzlich nicht einseitig verlangen, außer in echten Notfällen. Häufig enthalten Verträge aber eine Klausel, die Mehrarbeit im zumutbaren Rahmen erlaubt. Pauschalklauseln, die beliebig viele Überstunden mit dem Gehalt abgelten, sind oft unwirksam.
Was bedeutet mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten?
Solche Pauschalabgeltungen im Arbeitsvertrag sind nur wirksam, wenn klar erkennbar ist, wie viele Überstunden damit gemeint sind. Eine Klausel, die unbegrenzt alle Überstunden abgilt, ist nach der Rechtsprechung meist intransparent und damit unwirksam. Dann können die geleisteten Überstunden trotzdem zu vergüten sein.
Wie weise ich Überstunden nach?
Die Beweislast liegt bei dir: Du musst darlegen, an welchen Tagen du wie lange über die reguläre Zeit hinaus gearbeitet hast und dass der Arbeitgeber das angeordnet oder geduldet hat. Führe deshalb selbst genau Buch über deine Arbeitszeiten, am besten mit Datum, Beginn, Ende und Anlass. Eine eigene Aufzeichnung ist im Streitfall Gold wert.